Inhaltsbereich
Hochwasser-Warnstufen
Alarmstufen werden von den Unteren Wasserbehörden auf der Grundlage von Hochwasserinformationen (Pegelstände, Entwicklungstendenzen usw.) herausgegeben. Sie dienen der Sicherung von Informationen der zuständigen Behörden, bestimmter Dritter und der Öffentlichkeit zur rechtzeitigen Einleitung und Durchführung von Maßnahmen zur Hochwasserbekämpfung.
Pegelstand Golzern/Vereinigte Mulde Landeshochwasserzentrum
Warnstufe I - Meldedienst
Es bestehen keine Gefahren. Behörden werden durch den Beginn des Meldedienstes veranlasst, die Lage und Entwicklungstendenzen zu beobachten und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen einzuleiten.
Warnstufe II - Kontrolldienst
Es bestehen keine Gefahren. Es finden regelmäßige Kontrollen der Wasserläufe, Deiche, wasserwirtschaftlichen Anlagen, der gefährdeten Bauwerke und der Ausuferungsgebiete statt . In den zuständigen Wasserbehörden wird Arbeitsbereitschaft hergestellt.
Warnstufe III - Wachdienst
Natürliche Überflutungsgebiete werden überflutet. Gefahren drohen durch Zusammenschiebungen von Eis oder Treibzeug. An Schwerpunkten der Hochwasserabwehr werden Einsatzstäbe eingerichtet und spezielle Nachrichtenverbindungen geschaffen. Auf den Deichen wird ein ständiger Wachdienst organisiert. Kräfte und Mittel zur aktiven Hochwasserabwehr werden vorbereitet, bereitgestellt, eingesetzt und/oder angefordert.
Warnstufe IV - Hochwasserabwehr
Es kommt zu unkontrollierten Überflutungen. Es bestehen Gefahren für Leben und Gesundheit, für Sachwerte und für die Infrastruktur. Der Katastrophenschutzstab wird alarmiert und nimmt die Arbeit auf. Es werden Evakuierungsmaßnahmen für Menschen und Tiere vorbereitet und durchgeführt. Die Deiche werden verteidigt. Es erfolgen vorbeugende Maßnahmen zur Beseitigung bzw. Minderung von Gefährdungen und eine aktive Bekämpfung bestehender Gefahren und Schäden.
Organisationseinheiten
Örtliche Brandschutzbehörde | |
Straße des Friedens 10 04668 Grimma |