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Gewässer
Parthe in GroßbardauGewässer prägen und formen das Landschaftsbild. Sie sind für zahlreiche Tiere und Pflanzen die Lebensgrundlage. Den Menschen dienen Sie als Rückzugs- und Erholungsort. Durch zahlreiche anthropogene Einflüsse (bspw. Begradigungen) sind die Funktionen stark beeinträchtigt. Um den ökologischen Zustand der Gewässer zu verbessern unternimmt die Stadt Grimma eine Fülle von Maßnahmen.
Im Einzugsgebiet von Grimma fließen mehr als 60 Gewässer. Addiert man ihre Längen umfasst das Gewässernetz über 200 km. Die Gewässer werden nach dem Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) unterteilt in:
- Gewässer erster Ordnung
- Gewässer zweiter Ordnung
Gewässer 1. Ordnung
Zu dieser Fließgewässerordnung zählt die Mulde und die Parthe. Bei diesen Gewässern obliegt die Unterhaltung und Zuständigkeit bei dem Freistaat Sachsen. Der Vollzug und ihr Ansprechpartner für Anliegen ist die untere Wasserbehörde des Landkreises Leipzig. Zu ihren Aufgaben gehören unter anderen die Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse, Bearbeitung für anzeigepflichtige Maßnahmen, Erteilung von Befreiungen von Verboten in Schutzgebieten und Gewässerrandstreifen.
Gewässer 2. Ordnung
Alle restlichen, natürlichen und oberirdischen Gewässer, die keine Gewässer erster Ordnung sind, zählen zu den Gewässern zweiter Ordnung. Zu den größten Fließgewässern zweiter Ordnung zählen die Launzige, Mutzschener Wasser, Tannickenbach, Thümmlitzbach, Kranichbach, Kalbenbach und der Fritzschenbach. Die Zuständigkeit für die Gewässerunterhaltung und -entwicklung liegt hier bei den Kommunen - bei der Stadt Grimma beim Stadtentwicklungsamt.
Gewässerrandstreifen
Die Ufer der Gewässer einschließlich ihres Bewuchses sind zu schützen. Nach Sächsischen Wassergesetz (SächsWG) sind die Gewässerrandstreifen bzw. die angrenzenden Flächen innerorts, in einer Breite von 5 m besonders geschützt. Im Außenbereich beträgt die Breite 10 m. Innerhalb des Gewässerrandstreifens ist es unter anderem verboten Grünland in Ackerland umzubrechen, bauliche oder sonstige Anlagen zu errichten oder standortfremde krautige Gewächse und Gehölze zu pflanzen. Bauliche Eingriffe an Gewässern benötigen eine Zustimmung der unteren Wasserbehörde.
Weitere nützliche Informationen finden Sie im Informationsblatt für Gewässerunterhaltung der Stadt Grimma.