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Die sächsischen Städte besitzen meist seit Jahrhunderten, manche sogar seit ihrer Gründung ein Stadtsiegel und allmählich alle auch ein Stadtwappen. Beides ist ursprünglich nicht identisch. Die älteste Form der Siegelbilder stammt wohl durchweg aus dem 13. Jahrhundert.
Das älteste Stadtsiegel für Grimma ist aus dem Jahre 1292 bezeugt. Das von Lorenz in seiner Chronik als das Siegel des Jahres 1292 ausgewiesene ist in Wirklichkeit das aus dem Jahr 1308, welches bis in die Gegenwart fortwirkt.
Das Wappen der Stadt Grimma stellt ein schematisches Stadtbild dar. Es zeigt auf blauem Grund eine gezinnte goldene Stadtmauer mit offenem roten Tor, über dem sich ein gezinnter goldener Rundturm erhebt, der von zwei goldenen Spitztürmen mit roten Dächern flankiert wird. Im großen Wappen rechts (also für uns links - man sieht die Seite vom Träger aus, nicht vom Betrachter) ist der schwarze steigende Meißner Löwe (Hinweis auf den Landesherren) dargestellt und verkörpert die Zugehörigkeit zur Mark Meißen, zu der das Grimmaer Gebiet von Anfang an gehörte. Auf der heraldisch linken Seite ist der zweite Wappenschild dargestellt - zwei blaue Balken in Silber - das Wappen der Burggrafen von Döben. Im Fall Grimma ist die Stadt im späten 12. Jahrhundert durch die Markgrafen von Meißen in einem Gebiet gegründet worden, in dem den Reichsburggrafen von Döben die Botmäßigkeit zustand.
Die Burggrafschaft Döben fiel wohl schon 1286 an die Markgrafen von Meißen und ging in deren Territorium auf. Zu Anfang des 14. Jahrhunderts befand sich dieses kleine Herrschaftsgebiet als markgräfliches Lehen in Händen der Burggrafen von Leisnig. Seit der Mitte des 14. Jahrhunderts war es nur noch Ritterlehen im Bereich der markmeißnischen Vogtei Grimma.
Das Logo ist Primärkennzeichen der Stadt Grimma. Es bündelt und aktiviert das Image der Stadt - mit allen Werten, Vorstellungen und Erwartungen. Das Logo besteht aus zwei Elementen: dem Schriftzug “GRIMMA” und der grafischen Darstellung des Dachgiebel des Rathauses von Grimma sowie einem Rahmen
(Bildmarke). Jede Veränderung an dem Logo (außer genau definierte Zusätze) ist unzulässig. Es dürfen einzelne Elemente nicht allein oder mit anderen Zusätzen verwendet werden. Für eine gleichbleibende Qualität bei der Verwendung des Logos ist auf das richtigen Größenverhältniss der einzelnen Elemente zu achten. Ausgangsmaß ist 100% der Gesamthöhe und -breite. Bei allen Reproduktionen ist sicherzustellen, dass das Logo originalgetreu, farbtreu und konturenscharf wiedergegeben wird. Das Logo muss immer freistehen.