Vor dem Beginn von (Bau-)Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken, müssen die Unternehmer bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine Anordnung darüber beantragen.Sind Arbeiten (Aufgrabungen) im klassifizierten Netz (Kreis-, Staats- und Bundesstraßen) geplant, so ist eine Gestattung des zuständigen Baulastträgers einzuholen und mit dem Antrag einzureichen.
Dabei ist zu beachten, dass die zuständige Behörde die Anordnung mit Auflagen erteilen wird bzw. dass besondere Sicherungsmaßnahmen festgelegt werden.
Eine Variante den Antrag in Papier auszufüllen, finden Sie hier.
Vollzug der Straßenverkehrsordnung (gem. § 45 Abs. 1 bis 3 StVO).
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Anträge auf Verkehrsrechtliche Anordnungen können nur fristgerecht bearbeitetwerden, wenn sie spätestens 10 Arbeitstage vor Beginn der Bauarbeiten bei derStraßenverkehrsbehörde vollständig vorliegen.
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