Gerade auf Kinder haben zugefrorene Flüsse und Seen eine große Anziehungskraft. Deshalb sollten Eltern ihren Kindern die Gefahren beim Betreten von Eisflächen immer wieder vermitteln und durch eigenes, richtiges Verhalten Vorbild sein, sagt Eckehard Bielitz, Geschäftsführer der Landestalsperrenverwaltung.
Flüsse seien ständig in Bewegung. Deshalb sind sie meistens nicht vollständig zugefroren. Randeis an den Ufern kann leicht abbrechen, da sich durch die ständig wechselnden Wasserstände auch hier Hohlräume bilden.
Verboten ist außerdem das Rodeln auf Deichen. Deiche sind Hochwasserschutzanlagen. Die Landestalsperrenverwaltung weist außerdem darauf hin, dass Schnee nicht in Flüssen entsorgt werden darf. Der Schnee kann vereisen, sich an Engstellen wie z.B. Wehren oder Brücken verkeilen und so zu einem gefährlichen Abflusshindernis werden, da er den Querschnitt der Flüsse verengt und das Wasser sich deshalb aufstauen kann.
Betreiber von Wehren und anderen wasserwirtschaftlichen Anlagen sind verpflichtet, diese auch bei Frost funktionstüchtig zu halten. Frieren die beweglichen Wehrverschlüsse sowie Steuer- und Regeleinrichtungen fest, können solche Anlagen ebenfalls zu einem Abflusshindernis werden.
Zum Thema Eisgefahren hat die Landestalsperrenverwaltung eine Broschüre erstellt, die als PDF-Datei hier heruntergeladen werden kann: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/15352.
Die Broschüre zeigt, worauf geachtet werden muss, wenn Gewässer zufrieren und enthält Tipps für Bürger sowie wichtige Hinweise für Städte und Gemeinden zum Verhalten bei Eishochwasser.