Der Doktortitel wird dann nicht mehr im Namensfeld des Personalausweises und Reisepasses vermerkt. Bei Grenzkontrollen im Ausland kam es vor, dass die Abkürzung „Dr.“ teilweise als Teil des Nachnamens interpretiert wurde. Diese Anpassung der Dokumente hat Auswirkungen auf das Antragsverfahren für einen Reisepass oder Personalausweis in den Bürgerbüros der Stadt Grimma. Vor- und Rückdatierungen vor dem Stichtag 1. Mai werden durch die Bundesdruckerei verhindert. Dies betrifft beispielsweise Personen, die aufgrund einer Eheschließung eine Namensänderung im Pass beantragen möchten. Auch Bürgerinnen und Bürger sind betroffen, deren Antrag begonnen wurde und aufgrund fehlender Unterlagen nicht abgeschlossen werden kann. Ab dem 2. Mai ist eine Vordatierung wieder möglich.
Übrigens: Der Doktortitel wird an einer neuen Stelle im Reisepass und im Personalausweis vermerkt. Die Gültigkeit von Reisepässen und Personalausweisen bleibt durch diese Änderung unberührt.