Hintergrund:
Wie die Bundesanwaltschaft mitteilte, wurden am 5. November 2024 auf Grundlage von Haftbefehlen des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs acht deutsche Staatsangehörige festgenommen. Die Festnahmen erfolgten an verschiedenen Orten in und um Leipzig, in Dresden, an einem Ort im Landkreis Meißen sowie in Polen. Gleichzeitig haben dort richterlich angeordnete Durchsuchungen in rund 20 Objekten stattgefunden.
Die festgenommenen Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich in einer inländischen terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich betätigt zu haben.