© SAENAMit der Anpassung des Marktanreizprogramms zur Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt und der Schaffung der Möglichkeit einer steuerlichen Abschreibung von energetischen Sanierungsmaßnahmen werden zum 01.01.2020 zentrale Entscheidungen des Berliner Klimakabinetts vom September 2019 umgesetzt.
Über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA - können z.B. Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Freiberufler, Kommunen, gemeinnützige Organisationen und Unternehmen von verbesserten Förderkonditionen für eine Heizungsmodernisierung mit einem Zuschuss von bis zu 45 % profitieren. Für eine Heizungsoptimierung durch den Einbau von modernen, hocheffizienten Pumpen bzw. die Durchführung des hydraulischen Abgleichs können wie bisher mit 30 % über die BAFA gefördert werden. Neubauten mit Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien werden nun bis zu 35 % bezuschusst. Außerdem kann durch eine Ergänzung im Einkommenssteuergesetz (§ 35c EStG) ab 2020 die Steuerermäßigung für bestimmte energetische Einzelmaßnahmen, wie z.B. die Verbesserung der Gebäudedämmung 20 % der Aufwendungen betragen.
Kontakt bei Fragen
Die Experten der Sächsischen Energieagentur beraten individuell, kostenfrei und herstellerneutral, welche innovativen Heizungssysteme oder aktuellen Förderbausteine für Ratsuchende in Frage kommen könnten. Anfragen können über das Beratertelefon: 0351 4910 3179 direkt an einen SAENA-Fachberater gerichtet werden.
Die Sächsische Energieagentur – SAENA GmbH ist ein vom Freistaat Sachsen und der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – SAB gegründetes unabhängiges Kompetenz- und Beratungszentrum. SAENA informiert und berät kostenfrei sächsische Unternehmen, Kommunen und private Haushalte rund um die Themen Energie, Energieeffizienz und Einsatz erneuerbarer Energien.
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