Öffentliche Bekanntmachung Öffentliche Zustellung von Mahnungen
Gemäß § 4 Abs. 1 SächsVwVfZG i. V. m. § 10 VwZG macht die Große Kreisstadt Grimma folgendes bekannt:
Die Mahnung nach § 13 SächsVwVG vom …., zum Personenkonto ….., wird hiermit gegenüber dem Steuerpflichtigen Frau/Herrn …… (letzte bekannte Adresse: Str., Hausnummer, PLZ, Ort) im Namen der Stadtverwaltung Grimma, Markt 17, 04668 Grimma, bekannt gemacht.
Der derzeitige Aufenthaltsort der vorgenannten Person ist unbekannt. Eine Zustellung an einen Vertreter oder Zustellbevollmächtigten ist nicht möglich. Zustellungsversuche durch die Post und Ermittlungen über den Aufenthaltsort sind ergebnislos geblieben.
Der/die Betroffene kann in der Stadtverwaltung Grimma, Vollstreckungsbehörde, Bürgerzentrum Nerchau, Nerchauer Hauptstraße 18, 04668 Grimma, zu den Öffnungszeiten, gegen Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises oder durch einen bevollmächtigten Vertreter Einsicht in das aufgeführte Dokument nehmen.
Die o. g. Mahnung gilt 2 Wochen nach ihrer Bekanntmachung als zugestellt und bekannt gegeben.
Datum:
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G. Naujoks - Siegel -
Amtsleiterin Kämmerei
Stadtverwaltung Grimma