„Wir bitten Sie, bis zum Erhalt Ihres neuen Grundsteuerbescheids von Rückfragen abzusehen“, so Grit Naujoks, Amtsleiterin für Finanzen der Stadt Grimma. Die bisherigen Grundsteuerbescheide sind nur noch bis zum 31. Dezember 2024 gültig. Eine Zusendung von Abmeldebescheiden erfolgt nicht, da die alten Bescheide gemäß Grundsteuer-Reformgesetz automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
Wichtiger Hinweis: Zahlungen erst nach Erhalt des Bescheids
„Bitte überweisen Sie keine Grundsteuerbeträge für das Jahr 2025, bevor Sie nicht Ihren neuen Grundsteuerbescheid erhalten haben“, betont Grit Naujoks. Offenstehende Beträge aus früheren Jahren müssen jedoch weiterhin beglichen werden.
Ein weiterer wichtiger Punkt: Steuerpflichtige werden dringend aufgefordert, Daueraufträge bei ihren Kreditinstituten rechtzeitig zu deaktivieren. Die Stadtkasse Grimma wird für das Jahr 2025 keine Grundsteuerzahlungen über das SEPA-Lastschriftverfahren einziehen, da bestehende SEPA-Mandate vorübergehend stillgelegt werden. Diese Mandate werden erst nach Zustellung der neuen Bescheide wieder aktiviert.
Neuregelungen für Eigentümer und Nutzer von Grundstücken
Neu ist, dass ausschließlich die Eigentümer von Grundstücken Steuerbescheide erhalten – unabhängig davon, ob es sich um Miet- oder Pachtverhältnisse, etwa bei Garagen oder Bungalows, handelt. Konkret bedeutet das, dass die Besteuerung von Baulichkeiten auf fremdem Grund künftig vom bisherigen Nutzer auf den Eigentümer über geht. Das bedeutet, dass ehemalige Steuerzahler für solche Baulichkeiten keine Grundsteuerbescheide mehr erhalten.
"Bitte wenden Sie sich erst an das Steueramt der Stadt Grimma, wenn Ihnen der neue Grundsteuerbescheid vorliegt". Mit dem Inkrafttreten der Reform verliert das Grundsteuer- und Bewertungsrecht von 2019 seine Gültigkeit.
LEICHTE SPRACHE
Information zur Grundsteuer ab 2025
Die Stadt Grimma wird voraussichtlich erst ab der zweiten Jahreshälfte 2025 neue Grundsteuerbescheide verschicken. Bis Sie einen neuen Bescheid bekommen, können wir keine Fragen beantworten.
Die bisherigen Bescheide gelten nur bis zum 31. Dezember 2024. Ab dem 1. Januar 2025 sind sie nicht mehr gültig. Es wird keine Abmeldung zum 31. Dezember 2024 geschickt, weil die alten Bescheide ab diesem Datum automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
Änderungen bei der Zahlung:
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Überweisung: Bitte überweisen Sie keine Grundsteuer für das Jahr 2025 an die Stadt Grimma. Offene Beträge für vergangene Jahre müssen natürlich weiterhin bezahlt werden.
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Daueraufträge: Bitte löschen Sie Ihre Grundsteuer-Daueraufträge.
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SEPA-Lastschriftmandat: Die Stadt Grimma wird im Jahr 2025 keine Grundsteuer von Ihrem Konto einziehen.
Wichtiger Hinweis:
Ab 2025 bekommen nur noch die Eigentümer von Grundstücken einen Steuerbescheid. Das gilt auch für Miet- und Pachtverhältnisse für Garagen und Bungalows.