Sachsens Kabinett verabschiedete drei neue Förderrichtlinien. Damit wird die Förderung von Öko-Landbau aber auch von Maßnahmen für biologische Vielfalt und Klimaanpassung der sächsischen Land- und Teichwirtschaft in der kommenden EU-Förderperiode (2023-2027) sichergestellt und teilweise erweitert.
Verabschiedet wurden die Förderrichtlinie Ökologischer/Biologischer Landbau (FRL ÖBL/2023), die Richtlinie Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (FRL AUK/2023) sowie die Richtlinie Teichwirtschaft und Naturschutz (FRL TWN/2023). Die Förderung erfolgt aus den EU-Fonds für Landwirtschaft (ELER) und für Fischerei (EMFAF) sowie Bundes- und Landesmitteln.
Im Bereich der Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen wird ab 2023 zum Beispiel die kleinteilige Bewirtschaftung von Äckern gefördert. Die kleinteilige Bewirtschaftung mit verschiedenen Kulturarten trägt zur Erhöhung der Artenvielfalt bei. Darüber hinaus unterstützt Sachsen künftig auch die extensive Nutzung von neu aus Ackerland geschaffenem Dauergrünland in Überflutungsauen und auf Moorflächen. Ebenfalls neu ist die Förderung von so genannten Sukzessionsstreifen mit natürlicher bachbegleitender Vegetation, da Gehölzstreifen am Gewässer vielfältige ökologische Funktionen erfüllen.
Im Bereich der Teichwirtschaft können die Betriebe nun das Stauregime, also die Wasserhaltung in den Teichen, flexibler handhaben. Zudem ist in vielen Teichen einmal in fünf Jahren eine Sömmerung möglich. Dabei werden Teiche nach der Abfischung im Herbst bis zum Herbst des Folgejahres trockengelegt. Flexible Stauregimes und Sömmerung dienen der Anpassung an zunehmende Dürren. Das wiederum ist eine Grundvoraussetzung für eine langfristige Bewirtschaftung sowie den Erhalt von Teichen als charakteristischen Landschaftselementen gerade in der Lausitz. Zudem wird die Umstellung Produktion von Biokarpfen unterstützt. Diese Förderung ist kombinierbar mit Maßnahmen der naturschutzgerechten Teichbewirtschaftung.