Die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket werden für alle Anspruchsberechtigten (Bezieher von Leistungen nach dem SGB II und XII sowie von Wohngeld und Kinderzuschlag) zum 1. August 2019 verbessert. So steigen die Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf von 100 auf insgesamt 150 Euro, davon 100 Euro für das erste Schulhalbjahr und 50 Euro für das zweite Schulhalbjahr. Weiterhin fallen die bisherigen Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kindergarten und Schule sowie für die Schülerfahrkarte komplett weg. Die Lernförderung für eine Schülerin oder einen Schüler ist künftig nicht erst dann möglich, wenn die Versetzung unmittelbar gefährdet ist. Das monatliche Budget für die Teilhabe an Aktivitäten und dem Vereinsleben steigt von bisher insgesamt 10 Euro auf pauschal 15 Euro; auch kann zukünftig das Geld den Familien direkt gezahlt werden und nicht mehr an die Vereine. Dies bedeutet für die Beteiligten eine Vereinfachung, denn so können
die Kinder und Jugendlichen bzw. deren Eltern z.B. die Aufwendungen für kulturelle oder gesellschaftliche Aktivitäten und die Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen direkt bezahlen, ohne dabei den Sozialleistungsbezug zu offenbaren. Die Leistungen auf Bildung und Teilhabe gelten mit der entsprechenden Antragstellung auf die Grundleistungen als beantragt; lediglich die Lernförderung ist gesondert zu beantragen.
Zuständig ist das Kommunale Jobcenter des Landkreises Leipzig.
Kontakt: Serviceteam Grimma: Telefon: 03437 984-20
Für Empfänger von SGB XII / Wohngeld und/oder Kinderzuschlags-Leistungen:
Südstraße 80, Gebäude 62
04668 Grimma
Telefon: 03437/ 984 3111
E-Mail: bildung-teilhabe@lk-l.de