In Brandenburg, konkret im Kreis Märkisch-Oderland, wurde ein Ausbruch der anzeigepflichtigen Maul- und Klauenseuche (MKS) bei Wasserbüffeln bestätigt. Deshalb weist das Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landkreises Leipzig darauf hin, dass bereits der Verdacht auf eine Erkrankung gemeldet werden muss.
Sollten Halter von Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bisons, Wasserbüffel, Yaks, Wildwiederkäuer sowie Wildschweine) und Schwielensohlern (Kamelen, einschließlich Neuweltkameliden) Symptome von MKS bei den von ihnen gehaltenen oder betreuten Tieren feststellen, sind sie dazu verpflichtet, unverzüglich das Veterinäramt zu informieren. Hier bekommen sie alle wichtigen Informationen. Die amtlichen Tierärzte sind unter der Telefonnummer 03433 241 2501 oder über die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 0341 550044000 zu erreichen.
Symptome
Welche Symptome auftreten, erklärt Dr. Asja Möller, Amtsleiterin des LÜVA im Landkreis Leipzig und Fachtierärztin für Epidemiologie und Öffentliches Veterinärwesen: "Rinder zeigen üblicherweise die schwersten Krankheitsanzeichen. Sie fallen durch hohes Fieber, Milchrückgang, verringerte Futteraufnahme und apathisches Verhalten auf". Typisch für die MKS bei Rindern ist zudem die Blasenbildung am Maul und auf der Zunge, sogenannte Aphthen, was mit Maulrötung und Speicheln einhergeht. Auch an den Zitzen und Klauen können Blasen auftreten. Dies führt zu starken Schmerzen beim Aufstehen und führt zu Lahmheiten (Trippeln). Auch eine erhöhte Jungtiersterblichkeit kann bei MKS auftreten. "Schweine weisen vor allem Blasen an den Klauen sowie der Rüsselscheibe und häufig schwere Lahmheitserscheinungen auf. Schafe und Ziege zeigen eher selten eindeutige Krankheitsanzeichen, was in der Vergangenheit nicht selten zu einer Verbreitung durch diese Tiere geführt hat, wenn die Verbringungsbeschränkungen nicht strikt eingehalten wurden".
Erkrankungs- und Verdachtsfälle melden
"Bitte beobachten Sie Ihre Tiere sehr genau. Ein Ausbruch der Krankheit ist tierschutzrechtlich und wirtschaftlich sehr gefährlich. Beachten Sie zudem, dass die Anzeichen für MKS den Symptomen für Blauzungenkrankheit, die Sie gegebenenfalls schon bei den von Ihnen gehaltenen Wiederkäuern feststellen mussten, sehr ähnlich bis kaum unterscheidbar sind. Bitte melden Sie also jeden Erkrankungsfall, der mit diesen Symptomen einhergeht, sofort. Auch wenn Sie Blauzungenkrankheit oder eine harmlosere Erkrankung vermuten", appelliert Dr. Asja Möller an Halter. Als empfänglich gelten zudem auch Wildschweine und Wildwiederkäuer. Deshalb sollten auch Jäger bei erlegtem Wild auf die Symptome der MKS achten.
Biosicherheitsmaßnahmen einhalten
Um zu verhindern, dass das MKS-Virus in weitere Tierhaltungen eingeschleppt wird, fordert das Veterinäramt des Landkreises Leipzig alle Tierhalter noch einmal eindrücklich dazu auf, die Biosicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, gegebenenfalls zu verbessern und konsequent einzuhalten. Denn nur so kann die Gefahr für den Tierbestand verringert werden.
- Keine Küchenabfälle oder Essensreste verfüttern.
- Betriebsfremden Personen, nur wenn nötig und nur in betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung den Stall betreten lassen.
- Reinigungs- und Desinfektionsmöglichkeiten für Hände und Schuhe an Hauptzugängen bereitstellen.
- Stallstiefel bei Betreten und Verlassen desinfizieren.
- Information bei geringstem Verdacht auf MKS an das Veterinäramt.
- Schutzkleidung unverzüglich nach Gebrauch abgelegen, reinigen und desinfizieren oder, im Falle von Einwegschutzkleidung, unverzüglich unschädlich entsorgen.
- Allgemeine Hygienemaßnahmen in den Ställen einhalten und erweitern
- Umkleideräume am Stalleingang sauber halten und regelmäßig desinfizieren
- Alle detaillierten Maßnahmen können in den Empfehlungen für Hygienemaßnahmen bei der Haltung von Wiederkäuerndes Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft nachgelesen werden.
Wie geht es weiter?
Weltweit wurden für die Verhütung und Bekämpfung der MKS strenge rechtliche Bestimmungen erlassen. Dr. Möller rechnet damit, dass aufgrund des MKS-Ausbruchs in Brandenburg mit weiteren Restriktionsmaßnahmen zu rechnen ist und ergänzt: "Bitte beachten Sie entsprechende Veröffentlichungen der zuständigen sächsischen Veterinärbehörden. Auch wir werden Sie weiterhin informieren. Schränken Sie, sofern möglich, Handels- und Verbringungsaktivitäten der von Ihnen gehaltenen Wiederkäuer und Schweine ein".
Der Tiergesundheitsstatus "frei von MKS" wurde für Deutschland bereits aufgehoben. Die Viehhändler und Tierhaltungen, die in letzter Zeit Tiere empfänglicher Arten aus Brandenburg bezogenen haben, sind gemäß Pressemitteilung des SMS vom 11.01.2025 dazu aufgefordert, dies unverzüglich beim zuständigen Veterinäramt zu melden.
Hintergrund
Bei der MKS handelt es sich um eine hochansteckende Viruserkrankung bei Klauentieren (Rinder, Schafe, Ziegen und Schweine) mit kurzer Inkubationszeit. Auch Zootiere (z. B. Giraffen, Flusspferde, Elefanten) und Wildwiederkäuer sowie Wildschweine können an dieser Seuche erkranken. Die MKS ist aber keine auf den Menschen übertragbare Erkrankung, also keine Zoonose. Hunde und Katzen erkranken nicht an der MKS, können diese aber unter Umständen weitertragen, wenn sie mit erregerhaltigem Material kontaminiert wurden. Eine Behandlungsmöglichkeit für an MKS erkrankte Tiere gibt es nicht.
In der EU trat die MKS zuletzt 2011 in Bulgarien auf. In vielen asiatischen, afrikanische Ländern und Teilen Südamerikas, aber auch in der Türkei ist die MKS endemisch. Das beim Ausbruch in Brandenburg nachgewiesene MKS-Virus ist vom Serotyp O (verwandte Serotypen kommen in Asien und im Nahen Osten vor), wobei der Eintragsweg in den Tierbestand in Brandenburg noch nicht geklärt werden konnte.
Die Übertragung der Erreger der MKS ist grundsätzlich durch direkten Tierkontakt möglich, aber auch durch indirekten Kontakt, zum Beispiel über Menschen, Fahrzeuge, verunreinigte Geräte, Tiertrophäen. Illegal eingeführte tierische Produkte und empfängliche Tiere aus diesen Ländern stellen eine ständige Bedrohung für die europäische Landwirtschaft dar.
In Großbritannien war es im Jahr 2001 aufgrund der illegalen Verfütterung von Speiseresten zu einer verheerenden Ausbreitung der MKS gekommen. Deshalb ist das Verfüttern von Speiseabfällen an Nutz- und Wildtiere strengstens verboten. Das Virus selbst hat eine sehr hohe Widerstandskraft gegenüber der Außenwelt und kann unter Umständen Monate bis Jahre überleben.
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