Für den ländlichen Raum stehen Finanzmittel aus dem Regionalbudget zur Unterstützung von Kleinprojekten zur Verfügung. Die Landesarbeitsgemeinschaft „Leipziger Muldenland“ stellt aus diesem Topf des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung Mittel in Höhe von 10.000 bis 20.000 Euro für jeweilige Investitionen bereit.
Bis zum 3. Februar 2025 können Förderanträge beim Regionalmanagement eingereicht werden. Gesucht werden auch in diesem Jahr Projekte zum Thema „Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung“. Antragsberechtigt sind Vereine, Kirchgemeinden und Kommunen. Der Fördersatz beträgt 80 Prozent.
Gefördert werden unter anderem Raststätten, Sanierungen, Außenspielgeräte oder Maßnahmen zur Verbesserung der Infrastruktur. Die Richtlinie schreibt vor, dass die Auszahlung der Fördermittel erst nach der Umsetzung des Kleinprojekts und seiner ordnungsgemäßen Abrechnung erfolgen kann. Die Investitionen müssen vorfinanziert werden. Pro LEADER-Region stehen rund 150.000 Euro zur Verfügung.
Da die ehemalige Gemeinde Mutzschen zum LEADER-Gebiet Sächsisches Zweistromland-Ostelbien gehört, gilt hier die Regel, dass nur Kommunen antragsberechtigt sind.
Die Anträge und die Anlagen müssen vollständig per E-Mail eingereicht werden.
Die Förderstelle in der Leipziger Straße in Grimma bietet zwei Online-Informationsveranstaltungen an:
- Montag, 16.12.2024 / 17.00 Uhr – 18.30 Uhr - an der Besprechung teilnehmen
- Freitag, 17.01.2025 / 10.00 Uhr – 11.30 Uhr - an der Besprechung teilnehmen
Weitere Informationen über diesen LINK oder telefonisch beim LEADER-Regionalmanagement unter 03437 707071 erhältlich.