© TilenHrovatic/PixabayIn einigen Fällen richten Privatpersonen ihre Überwachungskameras auf Gehwege oder Parkplätze aus, was zu einer deutlichen Zunahme von Beschwerden über die Videoüberwachung öffentlicher Verkehrsflächen führt.
Nach einer Untersuchung der Sächsischen Datenschutzbeauftragten erwies sich nur etwa jede dritte Videoüberwachung, die aufgrund von Beschwerden überprüft wurde, als datenschutzrechtlich in Ordnung. Insbesondere bei Privatpersonen erfolgt der Einsatz von Kameras oft rechtswidrig, da handelsübliche Produkte häufig unsachgemäß und ohne angemessene Genehmigung verwendet werden. Dabei wird oft übersehen, dass Videoüberwachung grundsätzlich einen erheblichen Eingriff in die Privatsphäre darstellt. Daher ist Videoüberwachung nicht grundsätzlich erlaubt, sondern nur unter bestimmten Bedingungen oder möglicherweise gar nicht.
Unzulässige Videoüberwachung kann teure Konsequenzen haben, darunter Schadensersatzklagen von betroffenen Personen und/oder Bußgelder durch die Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte. Die Broschüre "Achtung Kamera!" bietet ausführliche Informationen darüber, worauf beim rechtmäßigen Einsatz von Videoüberwachung zu achten ist. In über 110 Seiten werden zudem Missverständnisse und weit verbreitete Annahmen korrigiert. Beispielsweise besteht immer noch die Vorstellung, dass erst bei der Anfertigung von Videoaufzeichnungen personenbezogene Daten verarbeitet werden. Ebenso irrtümlich ist die Annahme vieler Verantwortlicher, dass allein das Anbringen eines Hinweisaufklebers – oft nur in Form eines Kamerapiktogramms – ausreicht, um eine Videoüberwachung zu legalisieren.
Die Broschüre „Achtung Kamera“ kann online über den Publikationsversand www.publikationen.sachsen.de kostenfrei bestellt werden.