Unter www.grundsteuer.sachsen.de bietet die sächsische Steuerverwaltung ab sofort allen Interessierten viele hilfreiche Informationen zur Umsetzung der Grundsteuerreform in Sachsen an. Denn ab dem 1. Juli 2022 sind bundesweit alle Grundstückseigentümer aufgefordert, eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abzugeben.
Insgesamt werden für die Erklärung nur wenige Grundstücksdaten benötigt. Welche das für die jeweilige Immobilie sind und wo man sie findet, ist auf dem Informationsportal genau erläutert. Bei Wohngebäuden müssen unter anderem neben der Größe des Grundstücks und der Wohnfläche auch die Anzahl der Wohnungen sowie das Baujahr angegeben werden.
Stichtag der Grundsteuerwertermittlung ist der 1. Januar 2022. Alle Daten bezüglich des Grundstücks sind so zu anzugeben, wie sie an diesem Tag vorgelegen haben. Der 1. Januar 2022 ist auch maßgeblich dafür, wer die Steuererklärung abzugeben hat: wer an diesem Tag Eigentümer war, ist verpflichtet eine Erklärung abzugeben, selbst wenn das Grundstück mittlerweile veräußert wurde.
Bevor die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ab dem 1. Juli 2022 elektronisch zum Beispiel über »Mein ELSTER« einzureichen ist, werden die Grundstückseigentümer zwischen April und Ende Juni 2022 ein Informationsschreiben von ihrem Finanzamt erhalten. Darin sind alle relevanten Informationen zur Erklärungsabgabe zusammengefasst und alle wichtigen Termine genannt. Vor dem Erhalt dieser Schreiben besteht für die Eigentümer kein Handlungsbedarf.
Auch die Eigentümer land- oder forstwirtschaftlich genutzter Grundstücke werden ein Informationsschreiben erhalten, da auch sie zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet sind. Anders als bisher müssen zukünftig nicht mehr die Pächter dieser Grundstücke, sondern die Eigentümer die Grundsteuer zahlen.
Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Oktober 2022 elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dieser Termin gilt auch für steuerlich beratene Eigentümer.
Nach Eingang der Erklärung stellt das Finanzamt den neuen Grundsteuerwert fest und ermittelt den Grundsteuermessbetrag. Die Grundstückseigentümer werden dazu zwei Bescheide erhalten. Diese lösen noch keine Zahlungspflicht aus, sondern sind Grundlage für den Grundsteuerbescheid. Diesen erlässt die Gemeinde, in der das jeweilige Grundstück liegt, voraussichtlich im Jahr 2024. Er gilt dann ab 2025 für die Zahlung der neuen Grundsteuer. Bis dahin basiert die Grundsteuer noch auf den bisherigen Werten und Bescheiden.
Zusammengefasst finden sich die Informationen der Website www.grundsteuer.sachsen.de auch in dem online verfügbaren Flyer "Die neue Grundsteuer", der in Publikationsdatenbank des Freistaates zum Download bereit steht.
Hinweise zur elektronischen Abgabe
Unter www.elster.de hat die deutsche Steuerverwaltung ein digitales Kommunikationsangebot geschaffen, über welches insbesondere Steuererklärungen elektronisch an die Finanzämter übermittelt werden können.
Um eine Erklärung über »Mein ELSTER« einreichen zu können, wird ein Benutzerkonto benötigt. Dieses kann kostenlos beantragt und übrigens auch für alle Steuererklärungen verwendet werden. Wer bereits über ein solches Benutzerkonto verfügt, weil er beispielsweise seine Einkommensteuererklärung elektronisch über »Mein ELSTER« an das Finanzamt übermittelt, kann dieses Konto auch für die Abgabe der Steuererklärung zur Grundsteuer verwenden. Eine erneute Registrierung ist dann nicht notwendig. Umgekehrt gilt: Wer sich im Zuge der Grundsteuerreform für eine Registrierung bei »Mein ELSTER« entscheidet, kann das Benutzerkonto auch für andere Erklärungen gegenüber dem Finanzamt verwenden. Außerdem ist ELSTER in nahezu allen kommerziellen Steuerprogrammen integriert.