"Für das Jahr 2024 zahlen Sie bitte weiter die Grundsteuerbeträge laut Ihrem letzten vorliegenden Grundsteuerbescheid", so Grit Naujoks, Amtsleiterin für Finanzen der Stadtverwaltung Grimma. Die Neubewertung nach der Grundsteuerreform tritt ab dem Jahr 2025 in Kraft.
Das heißt, alle bisherigen Grundsteuerbescheide gelten bis 31.12.2024 und werden ab 01.01.2025 automatisch laut § 266, Abs. (4) Bewertungsgesetz aufgehoben.
"Wir weisen außerdem darauf hin, dass das Finanzamt für steuerfreie Grundstücke oder wegfallende Grundstücksbewertungen keine Aufhebungsbescheide versendet".
Fragen zu den Besteuerungsgrundlagen sind bitte nur an das Finanzamt zu richten, da die Bewertung ausschließlich dem Finanzamt obliegt.