1) Die bisherigen Grundsteuerbescheide sind bis einschließlich 31.12.2024 gültig, ab 01.01.2025 sind diese aufgehoben. Eine Zusendung von Abmeldebescheiden zum 31.12.2024 erfolgt nicht, da die bisherigen Veranlagungen nach § 266 (4) Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz – GrStRefG) vom 26. November 2019 automatisch ihre Gültigkeit verlieren.
2) Bitte überweisen Sie keine Grundsteuer an die Stadt Grimma für das Kalenderjahr 2025 bevor Sie nicht Ihren neuen Grundsteuerbescheid für 2025 von der Stadt Grimma erhalten haben. Offene Beträge für zurückliegende Kalenderjahre sind natürlich zu begleichen.
3) Aus diesem Grund bitten wir die Steuerpflichtigen dringend ihre Daueraufträge, die sie selbst bei den Kreditinstituten in Auftrag gegeben haben, zu löschen.
Erteilte SEPA-Lastschriftmandate werden durch die Stadt Grimma zunächst stillgelegt und dann wieder aktiviert. Noch ein wichtiger Hinweis! Solange noch kein neuer Grundsteuerbescheid für das Jahr 2025 bei Ihnen vorliegt, bitten wir von Rückfragen jeglicher Art Abstand zu nehmen.
Grimma, den 15.10.2024
Grit Naujoks
Leiterin Amt für Finanzen der Stadtverwaltung Grimm