© Unsplash_daniel-von-appenTeilweise steht das Unkraut auf Gehwegen meterhoch, Hecken wachsen auf die Straße und die Pflasterplatten sind vor lauter Laub nicht mehr zu sehen. „Warum kümmert sich keiner darum?“ Die Frage wird oft gestellt. Das Ordnungsamt der Stadt Grimma gibt Auskunft. Das Pflegen der Gehwege ist Pflicht der Anwohner und Hauseigentümer, so regelt es die Grimmaer Reinigungs- und Kehrpflichtsatzung der Stadt, die sich auf das Sächsische Straßengesetz bezieht. Darin heißt es, dass die Reinigung der Gehwege in der gesamten Stadt und in den Ortsteilen auf die Anlieger übertragen wird. Dazu gehört die Beseitigung von Müll, Schmutz, Unrat, Unkraut und Laub, das sogar bis zur Straßenmitte. Zu 95 Prozent kommen die Bürgerinnen und Bürger ihrer Kehrpflicht nach. Auf der Straße fegt die Kehrmaschine. Doch hin und wieder müssen die Hauseigentümer durch das Ordnungsamt freundlich auf ihren Missstand hingewiesen werden, dass sie ihrer Säuberungspflicht in einer Frist nachkommen müssen. Verweigerern droht eine sogenannte Ersatzvornahme mit Verwaltungsgebühr. In den letzten Wochen erhielten einige Hausbesitzer Post vom Ordnungsamt. Das zeigte Wirkung. Die Reinigungs- und Kehrpflichtsatzung ist hier abrufbar.
Keine Pflanzenschutzmittel auf Gehwegen!
Das Sächsische Umweltministerium informiert, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Vernichtung von Unkraut auf Gehwegen, Terrassen und Garagenzufahrten nicht erlaubt ist. Das Verbot gilt auch für Mittel, die im Handel frei erhältlich sind oder für Produkte, die als biologisch abbaubar gelten. Ebenfalls ist die Anwendung von Salz und Essig unzulässig. Die Wirkstoffe können bei Regen von befestigten oder versiegelten Flächen über die Kanalisation ins Grund- und Oberflächenwasser gelangen und Menschen und Tiere in ihrer Gesundheit beeinträchtigen. Der Kontrolldienst Pflanzenschutz im Landesamt für Umwelt und Geologie überprüft stichprobenhaft die Einhaltung der Genehmigungen; u. a. die Sachkunde der Anwender, die behandelte Fläche und die geforderte Dokumentation über den Pflanzenschutzmitteleinsatz.