Die Broschüre Nachbarrecht ist im Stadthaus, Markt 17 in Grimma erhältlich.© Stadt GrimmaDieses Ehrenamt kann grundsätzlich jeder übernehmen, der in Trebsen oder Grimma wohnt – ausgenommen sind Rechtsanwälte, Notare, Richter, Staatsanwälte sowie Polizei- und Justizmitarbeiter. Interessierte sollten zwischen 30 und 70 Jahre alt sein.
Die Friedensrichterin oder der Friedensrichter wird für eine Amtszeit von fünf Jahren gewählt, mit der Möglichkeit zur Wiederwahl. Von den Bewerberinnen und Bewerbern kann eine Erklärung verlangt werden, dass keine Ausschlussgründe nach dem Sächsischen Schieds- und Gütestellengesetz vorliegen. Außerdem könnte eine Einwilligung zur Einsichtnahme in die Stasi-Unterlagen notwendig sein.
Was macht ein Friedensrichter eigentlich? Die Hauptaufgabe besteht darin, kleinere Streitigkeiten ohne Gerichtsverfahren zu schlichten. Ob es um Nachbarschaftsstreit, Ärger mit dem Vermieter oder sogar um leichtere Fälle von Körperverletzung, Beleidigung oder Sachbeschädigung geht – hier kann der Friedensrichter helfen, eine Lösung zu finden.
Wer Interesse an dieser verantwortungsvollen, ehrenamtlichen Aufgabe hat, sollte sich bis spätestens 1. November 2024 bewerben.
Bewerbungen bitte per Post an:
Stadtverwaltung Trebsen
Markt 13
04687 Trebsen
Oder per E-Mail an: info@trebsen.de
Die Städte Trebsen und Grimma haben 2020 beschlossen, eine gemeinsame Schiedsstelle einzurichten. Die Stadt Grimma hat dabei die Stadt Trebsen beauftragt, die Schiedsstellenarbeit zu übernehmen.
Für Interessierte bietet die Stadtverwaltung Trebsen zunächst einen unverbindlichen Besprechungstermin nach näherer Absprache an.
Kontakt: Stadtverwaltung Trebsen; Frau Jänicke, Sachbearbeiterin Hauptamt; Telefon: 034383/ 604-13; E-Mail: jaenicke@trebsen.de