Die genannten Daten werden jedoch nur weitergegeben, wenn der Datenübermittlung nicht widersprochen wurde. Der Widerspruch ist an keine Voraussetzung gebunden und muss nicht begründet werden. Personen, die in der Gemeinde Grimma gemeldet sind, können den Widerspruch persönlich im Bürgerbüro Grimma einlegen. Der Widerspruch kann schriftlich übersandt werden. Das unterschriebene Formular „Widerspruch gegen die Weitergabe von Daten durch die Meldebehörde“ muss der Meldebehörde vorliegen. Ein Online-Antrag ist über das Meldefachverfahren VOIS möglich, die BundesID ist erforderlich.
Rechtsgrundlagen hierfür sind verschiedene Regelungen nach Bundesmeldegesetz (§ 36 Abs. 2) in Verbindumg mit dem Soldatengesetz (§ 58 c Abs. 1). Zum 31.03.2025 sind die Daten (Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift) von Frauen und Männern mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden (Geburtsjahrgang 2008) zu übermitteln.