Der Fördersatz beträgt 77 Prozent. Antragsstelle ist die Landesdirektion Sachsen. Die entsprechende Richtlinie wurde Ende Januar beschlossen.
Sachsens Umweltminister Günther: »Belastete Böden und belastetes Grundwasser gehören leider zu unserem industriellen Erbe. Wir müssen diese Gefahren für Mensch und Umwelt weiter beseitigen. Das fördern wir künftig mit rund 42 Millionen Euro. Und wir schaffen echten Mehrwert. Die Förderung zielt nicht nur auf die Beseitigung von Altlasten, sondern auch darauf, Artenvielfalt zu erhalten und Versiegelung zu verhindern. Denn wenn sanierte Flächen entsiegelt und gezielt revitalisiert werden, können sie wieder Lebensraum für Tiere und Pflanzen sein. Und wenn Flächen saniert werden, um sie dann baulich zu nutzen, verhindert das Flächenversiegelung an anderer Stelle.«
Gefördert werden Investitionen zur Bodensanierung sowie zur Sanierung von Grundwasserschäden, aber auch zur Sanierungen von Flächen mit erhöhten Schadstoffgehalten unterhalb der Gefahrenschwelle, die zur Nutzbarkeit der Flächen führen. Nach Abschluss der Sanierungsvorhaben müssen jeweils mindestens 15 Prozent der sanierten Fläche naturnahe Grünflächen sein.
Die Mittel werden durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und vom Freistaat Sachsen bereitgestellt. Anträge können über die Seite https://www.lds.sachsen.de/foerderung (Bereich: Umweltschutz) gestellt werden.