© Sven Möhring/UmweltamtDas Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft startete ein Förderprogramm zum Schutz gefährdeter Arten. Für 92 besonders gefährdete Arten beziehungsweise Artengruppen können Förderanträge gestellt werden. Im Gegensatz zur bisherigen Förderung können die Anträge jederzeit beim Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) eingereicht werden. Auch die Beantragung und Abrechnung der Fördermittel wurde vereinfacht. Je nach Schutzstatus und Gefährdungsgrad der Arten werden Fördersätze bis zu 100 Prozent gewährt.
Die Fördermittel können beispielsweise für die Sanierung von Weißstorchhorsten und die Anbringung von Nisthilfen für Fledermäuse wie der Zwergfledermaus, dem Braunen Langohr oder der Kleinen Bartfledermaus verwendet werden. Auch die Anlage von Kleingewässern für Kreuz- oder Wechselkröten kann gefördert werden. Bis zu 20.000 Euro können für ein Vorhaben über dieses neue Förderinstrument bereitgestellt werden.
Die Mittel stammen aus der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK), mit der Bund und Länder die Entwicklung der ländlichen Räume unterstützen. Die Förderung wird zu 40 Prozent aus sächsischen Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes finanziert, weitere 60 Prozent steuert der Bund bei. Anträge auf die Förderung können beim LfULG eingereicht werden.