Für Vereine, Institutionen und Einzelpersonen der Stadt Grimma besteht jährlich bis zum 30. November die Möglichkeit, Fördermittel zur Durchführung von Projekten in den Bereichen Jugend, Kultur und Sport aus dem Erbe von Johanna Schmidt für das Folgejahr zu beantragen.
"Mit dem Erbe Schmidt können wir etwas bewegen“, ist sich Amtsleiterin Jana Kutscher sicher. „Besonders die Förderung des Nachwuchssportes in der Stadt liegt uns am Herzen, eine klares Kriterium bei der Auswahl."
Eingereichte Projekte sollten eine öffentlichkeitswirksame Besonderheit aufweisen und nachweislich das tatkräftige Engagement des Antragstellers hervorheben. Im Antrag dürfen Beschreibung des Projektes mit Konzeption, Ziel, Zielgruppe und beabsichtigte Maßnahmen, Finanzplan und Antragsformular nicht fehlen.
Die Antragsstellung erfolgt in der Stadtverwaltung im Amt für Schulen, Soziales & Kultur. Im Beirat für Kultur und Sport werden die eingereichten Antrage ausgewertet und beschlossen.
Stadt als Alleinerbin bestimmt
Doris Olga Johanna Schmidt (geb. Kegel) wurde 1911 in Grimma geboren. 1994 verstarb sie in Goslar. Ihren einzigen Sohn verlor sie früh. Nach wenigen Ehejahren trennte sie sich von ihrem Mann. Im Testament bestimmte die ehemalige Sport- und Handarbeitslehrerin ihre Geburtsstadt als Alleinerbin. Der Nachlass setzt sich vor allem aus einer Eigentumswohnung, Bargeld und einer größeren Menge Schmuck zusammen. Seit 1998 besteht die Satzung zur Richtlinie über die Verwendung der Mittel aus dem „Erbe Johanna Schmidt“ zur Förderung der Jugend, der Kultur und des Sportes in Grimma.