Nach dem Windpark Silberberg und dem Windpark Jeesewitz-Ablaß gibt es nun auch für die Windräder in Großbardau sowie Sitten eine finanzielle Beteiligung. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz sieht vor, dass Gemeinden, die sich nahe einer Windenergieanlage befinden, eine finanzielle Beteiligung angeboten werden kann. Zweck dieser gesetzlichen Regelung zur kommunalen Teilhabe an Windenergieanlagen ist es, die Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort zu erhöhen. Die finanzielle Beteiligung erfolgt auf freiwilliger Basis. Der Stadtrat der Stadt Grimma stimmte dem vertraglichen Abschluss der Vereinbarungen mit den Windradbetreibern zu. Die Einnahmen sollen im Haushalt gesondert dargestellt und für die betroffenen Ortschaften Großbardau, Kleinbardau, Waldbardau, Großbothen, Draschwitz und Jeesewitz zweckgebunden werden
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Finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen
Finanzielle Beteiligung an Windenergieanlagen
Meldung vom 16.11.2024