Der Gesetzgeber erhöht die monatlichen Regelbedarfe des Bürgergelds für alle Leistungsbeziehenden der Jobcenter zum 1. Januar 2024. Die Auszahlung der Leistungen für Januar 2024 beinhaltet in jedem Fall die geänderten Werte - auch dann, wenn im Vorfeld kein gesonderter Änderungsbescheid zugeschickt wurde.
Gut zu wissen: die Stromkosten sind durch den Gesetzgeber als Bestandteil des Regelbedarfs definiert und sind deshalb in den genannten Monatsbeträgen bereits enthalten.
Wichtig: gestiegene Regelsätze für andere Sozial- und Geldleistungen wie z.B. das Kindergeld werden mit dem Bürgergeld verrechnet und führen deshalb nicht immer automatisch zu höheren Auszahlungsbeträgen.
Für wen?
Für wen? |
Monatsbetrag 2024 (Steigerung zu 2023) |
Regelbedarfstufe |
Alleinstehende / Alleinerziehende |
563 € (+ 61 €) |
1 |
Paare in Bedarfsgemeinschaften, je Person |
506 € (+ 55 €) |
2 |
Volljährige in Einrichtungen (nach SGB XII) |
451 € (+ 49 €) |
3 |
nicht-erwerbstätige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern |
451 € (+ 49 €) |
3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren * |
471 € (+ 51 €) |
4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren * |
390 € (+ 42 €) |
5 |
Kinder bis 5 Jahre * |
357 € (+ 39 €) |
6 |
* Kinder und Jugendliche der Regelbedarfsstufe 3 bis 6 erhalten zusätzlich neben dem Regelbedarf auch einen Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich.