- Annahme von Zuwendungen im Bereich Schulen, Soziales und Kultur
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 83,10 Euro.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden für den Weihnachtsmarkt Grimma 2024
Es informierte Marlen Rabold, Leiterin Marketing & Tourismus.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden in Höhe von 4.380,00 Euro für den Weihnachtsmarkt Grimma im Jahr 2024.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Antrag auf überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Maßnahme: Ausbau der Straße "Am Hengstberg" in Grimma
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss für den Ausbau der Straße „Am Hengstberg“ in Grimma eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 23.000 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Minderausgaben der laufenden Straßeninstandhaltung.
Die Zuständigkeit liegt beim Verwaltungsausschuss, da die Anordnungsbefugnis des Oberbürgermeisters, kumuliert mit einer überplanmäßigen Mittelbereitstellung vom August 2024 (37.192,51 Euro), überschritten wird. Die Baumaßnahme ist abgeschlossen. Durch Mengenmehrungen bei den Aspaltbauweisen sind Mehrkosten entstanden. Mit dem Eingang der Schlussrechnung der ausführenden Firma und der Honorarschlussrechnung des beauftragten Planungsbüros konnten die Ausgaben final festgestellt werden