- Annahme einer Spende im Rahmen des Hochwassereinsatzes im Dezember 2023
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Sachspenden im Wert von 811,20 Euro im Rahmen des Hochwassers im Dezember 2023.
Gemäß § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch einen beschließenden Ausschuss zu entscheiden. Die Spenden wurden unter Vorbehalt der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von 9.185,00 Euro.
In der Nacht zum 06.02.2024 kam es zu einem Brand im Grimmaer Ortsteil Motterwitz, wobei drei Gebäude des Vierseithofes zerstört wurden. Die Stadt Grimma richtete daraufhin ein Spendenkonto ein, auf welchem nunmehr weiterhin 9.160,00 Euro an Spendengeldern eingingen. Weiterhin sind Spenden in Höhe von 25,00 Euro mit Verwendungszweck „Tierheim Schkortitz“ eingegangen.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen.
- Annahme von Spenden für das Jagdhaus Kössern
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden in Höhe von 13.000,00 Euro für das Jagdhaus Kössern.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.
- Annahme von Spenden
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Verwaltungsausschuss hob den Beschluss vom 19.02.2024 (Vorlagennummer VA 0441/2024) auf und beschloss die Annahme von Spenden in Höhe von insgesamt 4.000,00 Euro mit dem Verwendungszweck „Ortschaftsrat Großbardau und Kleinbardau“.
Gem. § 73 Abs. 5 SächsGemO ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Spenden sind auf dem Konto der Stadt Grimma eingegangen.
- Anpassung des Liefervertrages mit Fernwärme vom 21.07.2021 zwischen der Großen Kreisstadt Grimma und der Stadtwerke Grimma GmbH (SWG)
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Verwaltungsausschuss beschloss die 3. Ergänzung zum Vertrag über die Versorgung mit Fernwärme vom 21.07.2021 auf Grundlage des Angebotes der SWG vom 21.02.2024.
Zu dem bestehenden Liefervertrag mit den Stadtwerken Grimma GmbH (SWG) vom 21.07.2021 wurde die 1. Ergänzung vom 17.06.2022 und die 2. Ergänzung vom 21.12.2022 mit geänderten Vertragspreisen vereinbart.
Folgende Gebäude werden mit Fernwärme beliefert:
Schwimmhalle Grimma West, Vorwerkstr. 30, 04668 Grimma
Kindergarten Grimma West, Westring 3-5, 04668 Grimma
Grundschule Grimma West, Vorwerkstr, 34, 04668 Grimma
Turnhalle Grimma West, Vorwerkst. 32, 04668 Grimma
Bauhof Grimma West, Bonhoeffer Str. 1, 04668 Grimma
Folgende Vertragskonditionen werden vereinbart:
Grundpreis, 2. Erg.: 82,80 €/ kW 3. Erg.: 53,15 €/ kW
Arbeitspreis, 2. Erg.: 252,00 €/ MWh 3. Erg.: 132,84 €/ MWh
Der Emissionspreis regelt sich nach den gesetzlichen Vorgaben und erhöht sich von 7,73 €/ MWh auf 12,34 €/ MWh.
Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft. Er läuft zunächst bis zum 31.12.2024 und verlängert sich um jeweils 1 Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten vor seinem jeweiligen Ablauf gekündigt wird. Die vertraglich vereinbarten Preise sind Vorberechnungspreise. Eine Anpassung erfolgt im 1. Quartal des Folgejahres auf Basis der realisierten Einkaufskonditionen für Erdgas innerhalb der Einkaufskontrakte seitens der eins Energie in Sachsen zzgl. der auf die Gasmengen entfallenden Beschaffungszuschläge. Eine transparente Offenlegung der Gemeinkosten ist vereinbart.