- Bauantrag: Neubau einer Landtechnik, Zur Goldgrube, 04668 Grimma, Flurstücke 110/1, 276/1, 277/3, 1036/7, 1037/7 der Gemarkung Hohnstädt
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zum Neubau einer Landtechnik auf den Flurstücken 110/1, 276/1, 277/3, 1036/7 und 1037/7 der Gemarkung Hohnstädt, Zur Goldgrube in 04668 Grimma zu.
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Dem Stadtentwicklungsamt liegt im Rahmen des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB der Bauantrag zum Neubau einer Landtechnik vor.
Der Bauherr plant seinen bisherigen Betriebsstandort von der August-Bebel-Straße in das neue Gewerbegebiet Nord III, 2. Abschnitt zu verlegen. Geplant ist dabei der Neubau einer Landtechnik mit einer Unterstellhalle, einer Werkstatt, einem Waschplatz, Büros und Ausstellungsflächen im Freien.
Das Hauptgebäude wird in Teilbereichen zweigeschossig errichtet und wird eine Fläche von ca. 1877 m² aufweisen. Die Unterstellhalle wird eingeschossig, mit einer Fläche von ca. 973 m², errichtet. Bei beiden Neubauten wird es sich um Gebäude handeln, die einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze sowie zueinander aufweisen werden. Die Gebäude werden zur Unterbringung, Ausstellung und Reparatur von land- und forstwirtschaftlichen Maschinen und Geräten dienen. Zudem werden Büro- und Sozialbereiche geschaffen.
Auf dem Dach des Hauptgebäudes wird eine Photovoltaikanlage als Aufdachanlage installiert.
Es werden 47 Stellplätze auf dem Grundstück errichtet.
Die Herstellungskosten betragen 2.124.303,12 €.