- Bauantrag zur Errichtung eines 50 m hohen Mobilfunkmastes mit Zaunanlage in der Ziegeleistraße im Ortsteil Neunitz, Flurstück 136 der Gemarkung Grechwitz Bauherr: ATC Germany Holdings GmbH
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Technische Ausschuss stimmte dem Bauantrag zur Errichtung eines 50 m hohen Stahlgittermastes mit Zaunanlage in Neunitz, Flurstück 136 der Gemarkung Grechwitz zu.
Der beantragte Funkmast ist im baurechtlichen Außenbereich geplant, welcher grundsätzlich von nicht-privilegierter Bebauung freizuhalten ist, um damit eine Zersiedelung zu vermeiden. Jedoch dürfen bauliche Anlagen, die der öffentlichen Versorgung der Bevölkerung u.a. der Telekommunikation dienen, gem. § 35 Abs. 1 Satz 3 BauGB, auch im Außenbereich errichtet werden. Das Flurstück 136 der Gemarkung Grechwitz liegt südlich des Ortsteils Neunitz. Auf dem Flurstück soll der 50 m hohe Stahlgittermast im nördlichen Bereich auf einem Stahlbetonfundament errichtet werden. Die Systemtechnik wird auf separaten Stahlbetonfundamenten neben dem Stahlgittermast errichtet. Das beantragte Bauwerk ist ein Stahlgittermast mit feuerverzinkter Oberfläche. Die Zaunanlage ist als 2 m hoher Stabmattenzaun mit einer Länge von ca. 54 m um den Maststandort herum geplant.
- Beschluss zum Antrag auf Abweichung nach § 67 Absatz 2 der Sächsischen Bauordnung im Zusammenhang mit dem geplanten Umbau und Umnutzung eines Gebäudes/ Bestandteil eines Dreiseithofes - Haus 1 (Gutshaus) in Neunitz, Brunnenweg 11, Flurstück 8/2 Gemarkung Neunitz
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Für das Vorhaben Umbau und Umnutzung eines Gebäudes/ Bestandteil eines Dreiseithofes - Haus 1 (Gutshaus) in Neunitz, Brunnenweg 11, Flurstück 8/2, Gemarkung Neunitz wurde eine Abweichung von den Festsetzungen des § 5 Nr. 6.7, Nr. 6.8 und Nr. 6.9 der Gestaltungssatzung der Ortsteile Döben, Dorna, Grechwitz und Neunitz beschlossen.
Der Eigentümer des Flurstücks 8/2 Gemarkung Neunitz beabsichtigt den Umbau und die Umnutzung des vorhandenen Dreiseithofes zu Wohnungen. Der vorliegende Bauantrag bezieht sich auf das ehemalige Haupthaus (Gutshaus) des Hofes, welches sich auf der rechten Hofseite befindet. Es wird die Sanierung sowie Grundriss- und Nutzungsänderung von Stallflächen zu Wohnungen, Schaffung von 6 Wohnungen, Abriss Pergola, Erstellen von 2 Terrassen und 4 Balkonen und Anbau 1 Keller-Außentreppe beantragt. Mit dem Bauantrag wurde ein Antrag auf sonstige Abweichung nach § 67 Abs. 2 der Sächsischen Bauordnung eingereicht. Die beantragten Abweichungen stellen sich wie folgt dar: Dachaufbauten dürfen laut Gestaltungssatzung nur als Einzelgauben mit einem einzelnen oder zwei gekoppelten Fenstern im stehenden Format ausgeführt werden (§ 5 Nr. 6.7) und zusammen nicht mehr als 4/10 der zugehörigen Frontbreite des Gebäudes einnehmen (§ 5 Nr. 6.8). Des Weiteren sind Zwerchhäuser zulässig, sofern sie in der Mitte der Längsfront des Gebäudes angeordnet sind (§ 5 Nr. 6.9). Die Ausführung der Gauben bzw. Zwerchhäuser auf den Dachflächen weicht von diesen Festsetzungen ab, um eine optimale Belichtung und Nutzbarkeit der dahinterliegenden Wohnräume des Dachgeschosses zu gewährleisten. Des Weiteren kann so die Fensterteilung aus den unteren Geschossen aufgenommen werden, um ein gestalterisch einheitliches Bild zu schaffen.