- Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Polizeiverordnung der Großen Kreisstadt Grimma in der vorgelegten Fassung.
Aufgrund von Erfahrungswerten mit Sachverhalten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und zunehmender Bürgeranliegen und -beschwerden besteht bei der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung die Problematik der fehlenden gesetzlichen Grundlagen zur Ahndung und Klarstellung von ordnungsrechtlich relevanten Geschehnissen. Das Sächsische Polizeibehördengesetz (SächsPBG) eröffnet mit dem § 32 und der Schaffung einer entsprechenden Verordnung eine Handhabe für Polizeibehörden für noch nicht gesetzlich geregelte Sachverhalte. Die vorliegende Polizeiverordnung berücksichtigt dabei die für das Gemeindegebiet Grimma liegenden Schwerpunkte. Die Vorlage der am 25.01.2023 beschlossenen Polizeiverordnung bei der Rechtsaufsicht, die daraus resultierenden Rücksprachen und die bisher durchgeführten Verfahren machen eine erneute Beschlussfassung der Verordnung notwendig. Mit den getätigten Änderungen und Erweiterungen soll ein umfangreiches und rechtssicheres Handeln als Ortspolizeibehörde im Sinne der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung gewährleistet werden
- Bau- und Finanzierungsbeschluss zum Ausbau der "Cannewitzer Straße in Grimma, OT Nerchau
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Ausbau und die Finanzierung der „Cannewitzer Straße“ in Grimma, im Ortsteil Nerchau mit Gesamtausgaben von 500.000,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt zu 75 % aus dem Kommunalem Straßenbaubudget.
Die „Cannewitzer Straße“ in Nerchau befindet sich in einem sehr schlechten Zustand, so dass aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nur ein grundhafter Ausbau in Frage kommt. Die Ausbaulänge der Anliegerstraße beträgt ca. 275 m.
- Verwaltungsvereinbarung Jahresabschlüsse mit dem Landkreis Leipzig
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Verwaltungsvereinbarung über die Jahresabschlüsse 2015 bis 2025.
Aufgrund des Wegfalls der fristgemäßen Feststellung der Jahresabschlüsse als Voraussetzung für eine Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der jährlichen Haushaltssatzungen mit Haushaltsplan wählt der Landkreis Leipzig als Steuerungsinstrument die Form der Verwaltungsvereinbarung. In dieser Vereinbarung wird die Stadt Grimma terminlich an die Auf- und Feststellung der noch offenen Jahresabschlüsse 2015 bis 2025 gebunden. Des Weiteren wird eine halbjährliche Berichtspflicht wiederbelebt.
- Inanspruchnahme von Erleichterungen bei der Erstellung der Jahresabschlüsse 2015 bis einschließlich 2020
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin Amt für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Erleichterungen nach § 88 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) sowie nach § 63 Abs. 9 der Sächsischen Kommunalhaushaltsverordnung (SächsKomHVO) in Anspruch zu nehmen und auf die Bestandteile nach § 88 Abs. 2 Satz 2 sowie Absatz 3 und 4 SächsGemO und die Inhalte nach § 63 Abs. 9 Nr. 8, 10 und 11 SächsKomHVO für die Jahresabschlüsse 2015 bis einschließlich 2020 zu verzichten.
Mit dem Dritten Gesetz zur Fortentwicklung des Kommunalrechts vom 09. Februar 2022 wurde die Sächsische Gemeindeordnung geändert und der § 88 Absatz 5 wie folgt beschlossen: „Die Gemeinden dürfen nach Beschluss des Gemeinderats bei den Jahresabschlüssen der Haushaltsjahre bis einschließlich 2020 auf die Bestandteile gemäß Absatz 2 Satz 2 sowie Absatz3 und 4 verzichten.“ In § 63 SächsKomHVO sind weitere „Erleichterungen“ bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse genannt, die vonseiten der Stadtverwaltung nur zum Teil genutzt werden, weil die Jahresabschlussarbeiten bereits zu weit fortgeschritten waren
- Information über eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters: Vorhaben: Oberschule Grimma, Wallgraben 23, 04668 Grimma TO: Gesamtsanierung 1. Bauabschnitt gem. Baubeschluss vom 24.11.2022
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Eilentscheidung: Hiermit wird die Erhöhung der Eigenmittel aufgrund der Reduzierung der Fördermitteleinnahmen in Höhe von 195.000 Euro genehmigt.
Für das oben genannte Vorhaben wurde seitens der Stadt Grimma die Antragssituation auf Gewährung von Zuweisungen nach der Schulinfrastrukturverordnung hergestellt. Seitens des Sächsischen Staatsministerium für Kultus wurde die Stadt Grimma am 26.09.2023 darüber informiert, dass Restmittel aus dem Förderprogramm zur Schulinfrastruktur für die Oberschule Wallgraben verfügbar sind. Die Restmittel in Höhe von 2.475.000 Euro können als Festbetrag für die Baumaßnahme ausgereicht werden.
Die Stadt erhält gem. geltender Förderrichtlinie 40% der Zuwendungssumme nach Ausstellung des Bescheides. Um den Bearbeitungslauf zu sichern ist der Termin gesetzt. Die Eilbedürftigkeit ist begründet. Mit Überarbeitung des Förderantrages von dem Fördersatz von 60% auf den Festbetrag von 2.473.675,59 Euro ergibt sich eine Erhöhung der notwendigen Eigenmittel.
Die Antragslage wird entsprechend überarbeitet. Gesamtkosten: 4.444.916,40 €, Festbetrag: 2.473.675,59 €, Eigenmittel: 1.971.240,81 €
Die bisher ausgewiesenen Eigenmittel beliefen sich auf 1.777.966,56 Euro, somit erhöht sich der Anteil der Stadt um 193.274,25 Euro.
- Ergänzung zum Baubeschluss "Sanierung Sporthalle Nerchau und Errichtung Sanitäranbau", Hugo-Koch-Straße 5, 04668 Grimma OT Nerchau
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die 2. Ergänzung für das Vorhaben „Sanierung Sporthalle Nerchau und Errichtung Sanitäranbau“.
Das Vorhaben ist im Rahmen des Fördermittelprogramms Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur beantragt. Die Fördermittelquote beträgt für Kommunen in Haushaltsnotlage 75% für die zuwendungsfähigen Kosten. Die Anmeldung der Erhöhung der Gesamtkosten erfolgt in der laufenden Haushaltplanung. Die Beschlussfassung erfolgte vorbehaltlich der Gesamtfinanzierung.
- Ergänzung und Erweiterung der Antragstellung auf überplanmäßige Mittelbereitstellung Objekt: GS Hohnstädt, Schillerstraße 6, 04668 Grimma TO: Erweiterungsbau
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss für den Erweiterungsbau Grundschule Hohnstädt eine überplanmäßige Mittelbereitstellung im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 86.786,00 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus den Einzahlungen aus Grundstücksveräußerungen.
Die Finanzmittel sind in den Gesamtkosten enthalten und im Haushalt geplant. Die im Rahmen der Erstellung der Genehmigungsplanung erforderlichen Leistungen für die Fachplanung Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro sowie die Fachplanung für die Ausgabeküche wurden erbracht und werden in den Abschlagsrechnungen abgerechnet. Mit Änderung der zeitlichen Förderbedingungen seitens der SAB mit der Folge der Verschiebung des Vorhabens im Investitionshaushalt der Stadt Grimma, wurde die notwendige Zahlung nicht berücksichtigt. Die bereits am 11.09.2023 vorgetragene Beschlussvorlage ist daher zu ergänzen und gem. Hauptsatzung dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Neugestaltung der Garagenpachtverträge
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat Grimma beschloss die Neugestaltung der Garagenpachtverträge als Einzelverträge für die Einzel- und Mehrfachgaragen der Stadt.
Die Gemeinden sind durch die Anpassung des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet, ab dem Jahr 2025 Umsatzsteuer für die vermieteten Garagen zu erheben und abzuführen. Die notwendigen vertraglichen Regelungen sind derzeitig nicht in den Garagenverträgen verankert. Eine Änderung macht sich erforderlich. Durch die Notwendigkeit der Änderung der Verträge ist die Stadt Grimma gezwungen, das Altrecht aus dem Schuldrechtsanpassungsgesetz auf geltendes BGB-Recht und somit die neue Rechtslage umzusetzen. Die bisher vorherrschenden unterschiedlichen Vertragsarten und Vertragskonditionen werden vereinheitlicht. Der Verwaltungsaufwand kann mit gleichlautenden Garagenverträgen reduziert werden. Die Nutzungsentgelte sollen hierbei auf 20 € (netto) pro Monat festgesetzt werden. Anfallende Nebenkosten (Niederschlagswassergebühr, Grundsteuer etc.) werden im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung jährlich erhoben. Die Kündigung aller Altverträge erfolgt nach Beschlussfassung zum 31.12.2024. Jedem Garagennutzer wird in gleicher Post der neue Pachtvertrag angeboten.
Die Garagenstandorte Gerichtswiesen I und Gerichtswiesen II unterliegen aufgrund ihrer Vertragsgestaltung noch dem Schuldrechtsanpassungsgesetz. Die ca. 500 Verträge werden durch die Garagengemeinschaften als Vertragspartner gefasst. Für diese Vertragsgestaltung macht sich eine eigenständige Beschlussfassung erforderlich, die nachgezogen wird.