- Berufung der Ortswehrleitung der Feuerwehr Schkortitz
Es informierte Andy Seydel, Leiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Wahl von Kamerad Jens Winkler zum Ortswehrleiter sowie Kamerad Sven Hofmann zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Schkortitz zu.
Am 15.01.2022 fand die Wahl der Ortswehrleitung der Feuerwehr Schkortitz gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Es waren 15 Kameraden anwesend und nahmen an der Wahl teil. Damit war die Voraussetzung zur Gültigkeit der Wahl gewährleistet. Für die Wahl des Ortswehrleiters stand der Kamerad Jens Winkler zur Wahl. Auf diesen entfielen 15 Stimmen. Damit ist der Kamerad Jens Winkler zum Ortswehrleiter der Feuerwehr Schkortitz gewählt. Für die Wahl des stellvertretenden Ortswehrleiters stand der Kamerad Sven Hofmann zur Wahl. Auf diesen entfielen 15 Stimmen. Damit ist der Kamerad Sven Hofmann zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Schkortitz gewählt. Gemäß § 18 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind der Ortswehrleiter und sein Stellvertreter vom Stadtrat zu berufen.
- Vergabe von Bauleistungen - Baumaßnahme: Aufbau einer Telekommunikationsinfrastruktur, Netzausbau einer Breitbandversorgung im Gemeindegebiet der Großen Kreisstadt Grimma Ausbauabschnitt 01 Dürrweitzschen, TO: Errichtung der Telekommunikationslinien, Anschlussvornahme von Teilnehmern - Vergabenummer: 2021-14-0005
Es informierte Jörg Böttger, Leiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Vergabe von Bauleistungen an die Firma: SchönerTel GmbH Landsberger Straße 54 04736 Waldheim, Auftragssumme: 8.337.560,50 € brutto.
- Beschluss zur Anerkennung der Schlussrechnung für den Ersatzneubau Kita "Parthenzwerge" OT Großbardau, Großbardauer Hauptstraße 3a, 04668 Grimma
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss hiermit die Anerkennung der Schlussrechnung (Abrechnungsbeschluss) gem. Hauptsatzung § 5(2) Punkt 4 für die Baumaßnahme Ersatzneubau Kita „Parthenzwerge“ OT Großbardau, Großbardauer Hauptstraße 3a, 04668 Grimma. Gesamtsumme: 2.301.806,66 € brutto.
Die neue Kita „Parthenzwerge“ bietet Platz für 69 Kinder, davon sind 24 Krippenkinder (U3-Plätze) und 45 Kindergartenkinder (Ü3-Platze). Die Ausführung erfolgte von April 2018 bis September 2019. Die Maßnahme wurde innerhalb des Bewilligungszeitraumes realisiert.
- Aufhebung Beschluss SR 01.20 - IV 763 vom 23.01.2020 Veräußerung des Grundstücks Fremdiswalde 94, Gemarkung Fremdiswalde, Flurstück 137/4
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss die Aufhebung des Beschlusses SR 01.20 – IV 763 Verkauf des Grundstücks Fremdiswalde 94, Fremdiswalde, 04668 Grimma.
Die Aufhebung der Beschlusslage macht sich erforderlich, da die Erwerber inhaltliche Änderungen zur Beschlusslage möchten. Diese Änderungen weichen von der bisherigen Beschlusslage ab. Eine Aufhebung der Beschlusslage und die erneute Beratung in den kommunalen Gremien ist erforderlich.
- Veräußerung des Grundstücks Fremdiswalde 94, Gemarkung Fremdiswalde, Flurstück 137/4
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Fremdiswalde 94, Fremdiswalde, 04668 Grimma zu einem Kaufpreis von 22.500 €.
Der Erwerber möchte das Grundstück in seiner Sachgesamtheit wieder nutzen. Der bestehende Gasthof wurde in Vorzeit herausgelöst. Es handelt sich hierbei um eine Komplettierung, mithin auf eine Ausschreibung verzichtet wurde.
- Verkauf des Grundstücks Röntgenweg, Gemarkung Grimma, Flurstück 884n
Es informierte Ute Hoppe, Leiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss den Verkauf des Grundstücks Röntgenweg, Gemarkung Grimma, Flurstück 884n mit einer Größe von 860 qm zu einem Kaufpreis von 60.200,00 € (entsprechend geltendem Bodenrichtwert von 70,00 €/qm).
- Maßnahmenblätter des Verkehrsentwicklungsplanes der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat bestätigte den vorgelegten Arbeitsstand der Maßnahmenblätter des Verkehrsentwicklungsplans Grimma vom Oktober 2021 als Grundlage für die weitere inhaltliche Durcharbeitung des Gesamtkonzeptes. Ausgewählte Maßnahmen sollen, vorbehaltlich von Ergänzungen im Ergebnis weiterer Diskussionen, vertieft und ausgestaltet, zum Teil auch zeitnah umgesetzt werden.
Nach der Auftragserteilung an VCDB Verkehrs-Consult Dresden-Berlin GmbH und zahlreichen Diskussionsrunden im Beirat Umwelt, Ordnung und Verkehr sowie der AG Verkehrsentwicklung liegen die Maßnahmenblätter zu den einzelnen Fokusbereichen als Gesamtpaket vor. Das Planungsbüro wird auf der Grundlage von eingebrachten Hinweisen und Anregungen den Verkehrsentwicklungsplan abschließen. Für zentrale Teile der Stadt Grimma gibt es ein integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK). Darüber hinaus sind sowohl konkrete Vorhaben (Gestaltung Bahnhofsvorplatz/-umfeld, Ansiedlung von Gewerbe im Gewerbegebiet Nord III, Weiterentwicklung Umgehungsstraße etc.) als auch übergeordnete Planungsdokumente (Regionalplan, Nahverkehrsplan etc.) maßgebend für die Entwicklung der Stadt Grimma und damit auch für die Entwicklung der Verkehrsströme und Mobilitätsbedürfnisse. Mit dem Verkehrsentwicklungsplan wird eine Gesamtstrategie erarbeitet, wie der Verkehr in den nächsten Jahren entwickelt werden soll. Dabei geht es nicht nur um den fließenden Kfz-Verkehr, sondern auch um den ruhenden Verkehr, den Fußgängerverkehr, Radverkehr und öffentlichen Personennahverkehr.
- Aufstellung des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 106 Sondergebiet "Gänse- und Erlebnishof - Wermsdorfer Gänsemarkt" Investor: Eskildsen GmbH, vertr. Lorenz Eskildsen, Am Lindigt 1, OT Mutzschen in 04668 Grimma Flurstücke GemarkungGöttwitz: 71/2, 72/2, 72/4, 73/1, 73/4, 73/5, 73/6 und 115/6 (teilweise) Flurstücke Gemarkung Mutzschen: 607/4, 607/7 und 914/2
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 12 BauGB für den in der Anlage dargestellten Geltungsbereich. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 71/2, 72/2, 72/4, 73/1, 73/4, 73/5, 73/6 und 115/6 (teilweise) der Gemarkung Göttwitz sowie die Flurstücke 607/4, 607/7 und 914/2 der Gemarkung Mutzschen, mit einer Gesamtfläche von rund 8,50 ha. Der Geltungsbereich grenzt mit der Nordseite unmittelbar an den Göttwitzsee an und erstreckt sich im Osten und Süden bis zur Staatsstraße S 38. Westlich und südwestlich wird dieser von landwirtschaftlich genutzten Flächen begrenzt. Der Vorhabensträger möchte das südlich des Göttwitzsees gelegene Gelände als ländlich geprägtes Erlebnisdorf entwickeln. Es soll ein ansprechendes hochwertiges Tourismus- und Freizeitangebot entstehen. Mit dem geplanten Verfahren soll die planungsrechtliche Voraussetzung zur Errichtung eines Verkaufsmarktes mit Schauproduktion und Gastronomie, für Freizeitangebote mit der Zielgruppe Familien sowie für die Beherbergung geschaffen werden.
Die Grundstücke befinden sich gemäß § 35 BauGB im Außenbereich. Somit ist Voraussetzung für die Bebauung Planungsrecht zu schaffen. Hierzu bedarf es der Aufstellung eines Bebauungsplans. Im Teil-Flächennutzungsplan von Mutzschen, 1. Änderung (Stand 2003), sind die definierten Flurstücke bisher als Landwirtschafts- oder Grünfläche, Sondergebiet sowie Allgemeine Wohnbaufläche ausgewiesen.
Die Stadtverwaltung wird ermächtigt und beauftragt, einen Durchführungsvertrag mit dem Vorhabensträger abzuschließen, der die Übernahme der Planungskosten, die grundsätzlichen Inhalte der Planung sowie die Errichtung des Vorhabens binnen einer bestimmten Frist regelt. Dies schließt den Nachweis der Bonität sowie die Stellung entsprechender Sicherheiten ein.
- Billigungs- und Offenlagebeschluss über die erneute und verkürzte öffentliche Auslegung und die beschränkte Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TöB) zum Entwurf des Vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 102 "Fischerlebniswelt Göttwitz" i. d. F. vom 22.12.2021
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die erneute und verkürzte Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB und die beschränkte Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 zum geänderten Entwurf des Vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 102 „Fischerlebniswelt Göttwitz““ i. d. F. vom 22.12.2021. Die Stadtverwaltung wird beauftragt die öffentliche Auslegung ortsüblich bekannt zu machen sowie die auszulegenden Unterlagen zusätzlich ins Internet einzustellen und über das zentrale Internetportal Sachsens zugänglich zu machen. Darüber hinaus sind die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch Anschreiben direkt zu beteiligen. Auf die verkürzte und beschränkte Beteiligung ist hinzuweisen. Die Stellungnahmen sollen nur zu den farblich markierten geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden.
Die Stadt Grimma beabsichtigt mit der Planung den Gewerbestandort der Teichwirtschaft Wermsdorf weiter zu entwickeln und zu stärken. Ziel ist die Ergänzung des Standortes um den Aufbau einer „Fischerlebniswelt“ zur Veranschaulichung des Produktionsprozesses sowie die Schaffung eines attraktiven Verkaufsstandortes. Hierzu sollen Park-, Imbiss-, Vertriebs- und Verweilmöglichkeiten im räumlichen Zusammenhang der bestehenden Hälteranlage realisiert werden. Für die weitere Planung ist die Durchführung einer Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans erforderlich.
- Abwägung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und Bürger zum Bebauungsplan Nr. 103 "Wohngebiet Rappenberg, 2. BA" der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat hat die im beigefügten Abwägungsprotokoll vom 14.01.2022 aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. BA“ der Großen Kreisstadt Grimma geprüft. Er nahm die Abwägung vor und beschloss die im Abwägungsprotokoll vom 14.01.2022 formulierten Entscheidungen sowie die gesamte Abwägung.
- Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 103 "Wohngebiet Rappenberg, 2. BA" der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 103 „Wohngebiet Rappenberg, 2. BA“ in der Fassung vom 14.01.2022, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Textteil (Teil B) einschließlich der Änderungen aus der Abwägung als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt.
Die Ergebnisse der Abwägung des Stadtrates zu den Stellungnahmen wurden in die als Satzung zu beschließenden Unterlagen eingearbeitet. Nach dem Satzungsbeschluss wird die Verwaltung beauftragt, den Bebauungsplan beim Landratsamt Landkreis Leipzig zur Genehmigung einzureichen. Nach ortsüblicher Bekanntmachung der Genehmigung erlangt der Bebauungsplan Rechtskraft. Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung und den Ort, an dem der Bebauungsplan für jedermann zur Einsicht bereitgehalten wird, ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Zustimmung zur Teilnahme am Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" im Projektverbund "Vitales Trio" sowie Zustimmung zur Aufbringung des finanziellen Eigenanteils.
Es informierte Janine Wolff, Leiterin Stadtentwicklungsamt und Marlen Sandmann, Leiterin Marketing und Tourismus.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss die Teilnahme am Bundesprogramm "Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren" im Projektverbund „Vitales Trio“ sowie die Aufbringung des finanziellen Eigenanteils über vier Jahre in Höhe von 240.000,00 Euro. Für das Haushaltsjahr 2022 beträgt der Eigenanteil 60.000,00 Euro. Dieser wird jeweils hälftig aus den Budgets des Büros des Oberbürgermeisters und des Stadtentwicklungsamtes finanziert
Im Auftrag des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) setzte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) das Bundesprogramm „Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren“ um. Städte und Gemeinden waren bis zum 17.09.2021 aufgerufen, dem BBSR Projektvorschläge für innovative Konzepte und Handlungsstrategien zur Stärkung der Resilienz und Krisenbewältigung einzureichen. Die Stadt Grimma beteiligte sich hierbei in der Projektskizze mit den Städten Stollberg/Erzgebirge und Burgstädt in einem Interessensverbund namens „Vitales Trio“. Das Projektthema lautet „Die Etablierung einer interkommunalen Zusammenarbeit zwischen drei sächsischen Städten im Einflussbereich von Oberzentren zur Belebung ihrer durch Strukturwandel, Funktionsverlusten und Corona-Pandemie geschwächten Innenstädte mittels gemeinschaftlich entwickelter Projekte“. Die Förderprogrammdauer beträgt vier Jahre.