- Vorlage eines Hinderungsgrundes zur Übernahme der ehrenamtlichen Tätigkeit nach § 18 Abs. 1 SächsGemO
Es informierte Oberbürgermeister Matthias Berger.
Der Stadtrat Grimma lehnte den Beschluss ab, dass bei Frau Kerstin Köditz (GRIMMA zeigt Kante – Für Demokratie vor Ort) ein Hinderungsgrund im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff. 3 SächsGemO zur Übernahme des Ehrenamtes als Stadträtin besteht.
Im Ergebnis der Wahl zum Stadtrat Grimma am 09. Juni 2024 entfiel nach ordnungsgemäßer Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss Grimma und Prüfung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde auf die Wahlbewerberin Frau Kerstin Köditz (GRIMMA zeigt Kante – Für Demokratie vor Ort) ein Sitz im Stadtrat Grimma. Nach entsprechender Befragung bezüglich der Annahme dieses Ehrenamtes erklärte Frau Köditz, das Amt nicht anzunehmen. Zur Begründung führte Frau Köditz an, dass sie bereits über zehn Jahre ehrenamtlich tätig war (Kreisrätin 2004 – 2012 und Stadträtin 2014 – 2021). Damit macht Frau Köditz einen Hinderungsgrund gemäß der Regelung des § 18 Abs. 1 Ziff. 3 SächsGemO geltend, der die Ablehnung der Übernahme eines Ehrenamtes zulässt. Über das Vorliegen des Hinderungsgrundes hat nach § 18 Abs. 2 SächsGemO der Stadtrat zu entscheiden. Die Besetzung des frei werdenden Sitzes erfolgt durch die Wählervereinigung „GRIMMA zeigt Kante – Für Demokratie vor Ort“ im Nachrückverfahren. Aufgrund des Widerspruches gemäß § 52 Abs. 2 SächsGemO vom 03.09.2024 wird die Beschlussvorlage zur erneuten Beschlussfassung dem Stadtrat vorgelegt.
- Besetzung des Beirates für Kultur, Jugend und Sport des Stadtrates Grimma
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat Grimma bestellte gemäß § 47 SächsGemO den Beirat für Kultur, Jugend und Sport des Stadtrates Grimma.
Nach den Regelungen des § 10 Abs. 1 Ziff. 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Grimma bestellt der Stadtrat Grimma einen Beirat für Kultur, Jugend und Sport. Der Beirat hat acht Mitglieder, wobei den Beiräten nach § 47 Abs. 1 S. 1 SächsGemO sowohl Stadträte als auch sachkundige Einwohner angehören müssen. Auch für die zukünftige Besetzung des Beirates haben sich die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen auf das Verfahren der Einigung verständigt. Jedoch ist bei dem Beirat die nachfolgende Besonderheit zu beachten: Da der Beirat zwingend mit sachkundigen Einwohnern zu besetzen ist, muss die Besetzung auf zwei Ebenen erfolgen. 1. Für die Bestellung der Mitglieder des Stadtrates gelten die Darlegung entsprechend der Beschlussvorlage SR 1342/2024 mit besonderem Verweis auf das Einigungsverfahren. 2. Die Bestellung der berufenen Bürger hat dagegen durch Wahl gemäß § 39 Abs. 7 SächsGemO zu erfolgen.
Zusammensetzung des Beirates:
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied |
Stellvertreter |
BfG/ASL |
Olaf Buchheim |
Steffen Knoll |
BfG/ASL |
Mario Rost |
Fred Brodhuhn |
Freie Wähler |
Marco Neumann |
Nicky Güttner |
Freie Wähler |
Phillipp Hofmann |
Matthias Uhlich |
AfD |
Kurt Hättasch |
Kevin Richter |
AfD |
Anke Lehmann |
Peter Peters |
CDU-SPD |
Frank Linke |
Andreas Koch |
CDU-SPD |
Max Bringmann |
Ivonne Müller |
- Berufung des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters für die Feuerwehr Nerchau
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat stimmte der Berufung von Herrn Patrick Hirsch zum Ortswehrleiter und Herrn Marco Hörig zum stellvertretenden Ortswehrleiter der Feuerwehr Nerchau zu.
Am 02.03.2024 fand die Wahl des Ortswehrleiters und des stellvertretenden Ortswehrleiters der Feuerwehr Nerchau gemäß der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma statt. Von den 42 Stimmberechtigten nahmen 39 an der Wahl teil. Die Voraussetzung zur Gültigkeit der Wahl war gewährleistet, da mehr als die Hälfte der Wahlberechtigten an dieser teilnahmen. Auf den Kameraden Patrick Hirsch entfielen 38 Stimmen und auf den Kameraden Marco Hörig entfielen 22 Stimmen für die Wahl zum stellvertretenden Ortswehrleiter. Gemäß § 18 Abs. 4 der Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma sind beide vom Stadtrat zu berufen.
- Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Objekt: Kindertageseinrichtung "Regenbogen", Stecknadelallee 11, 04668 Grimma
Vorhaben: Innenausbau, Erneuerung der Sanitäranlagen u. Gebäudeinstallation
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss für das Vorhaben “Innenausbau, Erneuerung Sanitäranlagen u. Gebäudeinstallation“ in der Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.129.456,79 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln in Höhe von 559.081,11 Euro sowie aus liquiden Mitteln in Höhe von 545.088,40 Euro und den bereits finanzierten Planungskosten in Höhe von 25.287,27 Euro.
Im Rahmen der Fachförderung FöriKitaBau 2024 sind seitens des Landkreises Leipzig zum 31.05.2024 Restmittel in Aussicht gestellt wurden. Von den Antragstellern wurde seitens des Landkreises Leipzig eine kurzfristige Rückäußerung zu in Frage kommenden Maßnahmen erbeten. Die Stadt Grimma meldete am 31.05.2024 vier Kindereinrichtungen, die entsprechenden dringlichen Sanierungsbedarf aufweisen. Nach Prüfung der Vorhaben erhielt die Stadt Grimma die Möglichkeit für die Kita „Regenbogen“ bis zum 23.07.2024 die Antragslage herzustellen. Mit Mail vom 07.08.2024 wurde mitgeteilt, dass auf Grund der Haushaltssperre im Freistaat Sachsen das Neubewilligungsvolumen gekürzt wurde und sich somit der Fördersatz in Höhe 50% der zuwendungsfähigen Kosten auf ca. 45% bis 48% reduzieren wird. Dazu liegt noch keine genauere Angabe vor. Zum 16.08.2024 erfolgte die Fördermittelbeantragung auf die 50%ige Förderung. In den vergangenen Jahren wurden die Sanierungsmaßnahmen im Haus bereits geplant und die Kostenermittlung unter Einbeziehung der Fachplaner für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektroinstallation erstellt. Anpassungen in die Grundrisssituation ergeben sich unter Beachtung der Gegebenheiten vor Ort. Zur Einhaltung des Bewilligungszeitraumes ist die Weiterführung der Planung und die Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt erforderlich. Die Abstimmungen zum Vorhaben wurden mit dem Schul- Sozial- Kulturamt, der AWO, als Betreiber der Einrichtung und der Leiterin der Einrichtung Frau Knoofe geführt.
- Antrag auf außerplanmäßige Mittelbereitstellung
Objekt: Kindertageseinrichtung "Ganz schön fit", Jahnstraße 12, 04668 Grimma OT Nerchau
Vorhaben: Ersatzbau und Ertüchtigung Sanitäranlagen
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss für das Vorhaben “Ersatzbau und Ertüchtigung Sanitäranlagen“ in der Kindertageseinrichtung „Ganz schön fit“ eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 1.299.998,30 Euro. Die Finanzierung erfolgt aus Fördermitteln in Höhe von 643.499,16 Euro sowie aus liquiden Mitteln in Höhe von 656.499,14 Euro.
Im Rahmen der Fachförderung FöriKitaBau 2024 sind seitens des Landkreises Leipzig zum 31.05.2024 Restmittel in Aussicht gestellt wurden. Von den Antragstellern wurde seitens des Landkreises Leipzig eine kurzfristige Rückäußerung zu in Frage kommenden Maßnahmen erbeten. Die Stadt Grimma meldete am 31.05.2024 vier Kindereinrichtungen, die entsprechenden dringlichen Sanierungsbedarf aufweisen. Nach Prüfung der Vorhaben erhielt die Stadt Grimma die Möglichkeit für die Kita „Ganz schön fit“ bis zum 23.07.2024 die Antragslage herzustellen. Mit Mail vom 07.08.2024 wurde mitgeteilt, dass auf Grund der Haushaltssperre im Freistaat Sachsen das Neubewilligungsvolumen gekürzt wurde und sich somit der Fördersatz in Höhe 50% der zuwendungsfähigen Kosten auf ca. 45% bis 48% reduzieren wird. Dazu liegt noch keine genauere Angabe vor. Zum 16.08.2024 erfolgte die Fördermittelbeantragung auf die 50%ige Förderung. In den vergangenen Haushaltjahren wurden Finanzmittel für die Untersuchung des Gebäudes in der Jahnstraße 12 eingestellt. Die Ergebnisse der Untersuchung ergaben, dass eine Sanierung der im Kellergeschoss eingebauten Sanitäranlagen unter den vorgefundenen Baugrundverhältnissen und dem Stand des Grundwassers nicht durchgeführt werden kann. Die Verlagerung der Sanitäranlagen aus dem Kellergeschoss heraus in das Erdgeschoss und die damit erforderlichen Anpassungen in die Grundrisssituation ergeben unter Beachtung der Gegebenheiten vor Ort die Errichtung eines Anbaus. Diese Maßnahme ist Inhalt der Fördermittelbeantragung. Zur Einhaltung des Bewilligungszeitraumes ist die erforderliche Planung und Beantragung der Baugenehmigung dringlich. Die Abstimmungen zum Vorhaben wurden mit dem Schul- Sozial- Kulturamt und der Leiterin der Einrichtung Frau Tronicke geführt.
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Anschaffung von 2 neuen Transportern für den Bauhof
Es informierte Kerstin Flegel, stellvertr. Amtsleiterin Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 95.006,74 Euro für die Anschaffung von 2 neuen Transportern für den Bauhof. Die überplanmäßigen Mittel werden bereitgestellt aus der Planung zur Anschaffung eines neuen Multicar.
Die neuen Transporter sollen 2 Ältere ersetzen, bei diesen lohnen sich die anfallenden Reparaturen nicht mehr. Auf die Anschaffung eines neuen Multicar wird in diesem Jahr verzichtet.
- Finanzielle Beteiligung der Großen Kreisstadt Grimma an sieben Windenergieanlagen (Altanlagen) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG im Windpark Silberberg durch den Betreiber.
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Die Große Kreisstadt Grimma stimmte dem Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Großen Kreisstadt Grimma an sieben Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zu. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Vertrag rechtswirksam abzuschließen.
Entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG kann Kommunen, deren Gemeindegebiet zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage (WEA) gelegenen Umkreises von 2.500 m befinden, eine finanzielle Beteiligung angeboten werden. Zweck der gesetzlichen Regelung für eine kommunale Teilhabe an Windenergieanlagen ist es, die Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort zu erhöhen. Die finanzielle Beteiligung erfolgt freiwillig und ohne Gegenleistung. Die e.disnatur Erneuerbare Energien GmbH ist Betreiber von sieben WEA im Windpark Silberberg (siehe Anlage 1 zum Vertrag). Der Stadt Grimma wird vom Betreiber eine finanzielle Beteiligung angeboten. In diesem Zusammenhang liegt der Stadt Grimma ein Vertrag auf Grundlage eines Mustervertrages der Fachagentur für Wind vor. Dieser regelt unter anderem die einseitige Zuwendung des Betreibers ohne Gegenleistung, die Ermittlung der relevanten Strommengen sowie die Abrechnung und Zahlung der Gutschrift an die Stadt Grimma. Die sieben betreffenden WEA im Windpark Silberberg befinden sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma, der anzuwendende 2,5 km-Radius liegt zu 100% im Gemeindegebiet. Die Gebiete der in der Anlage 3 gekennzeichneten Ortsteile der Ortschaftsratsbereiche Nerchau, Mutzschen und Ragewitz befinden sich im anzuwendenden 2,5 km-Radius zu den WEA. Die WEA wurden im Jahr 2004 bzw. 2006 in Betrieb genommen. Sie weisen jeweils einzeln eine installierte elektrische Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt auf.
- Finanzielle Beteiligung der Großen Kreisstadt Grimma an vier Windenergieanlagen (Altanlagen) gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG im Windpark Silberberg durch den Betreiber.
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Die Große Kreisstadt Grimma stimmte dem Vertrag zur finanziellen Beteiligung der Großen Kreisstadt Grimma an vier Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG zu. Der Oberbürgermeister wurde beauftragt, den Vertrag rechtswirksam abzuschließen.
Entsprechend dem Erneuerbare-Energien-Gesetz § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 i. V. m. § 100 Abs. 2 EEG kann Kommunen, deren Gemeindegebiet zumindest teilweise innerhalb eines um die Windenergieanlage (WEA) gelegenen Umkreises von 2.500 m befinden, eine finanzielle Beteiligung angeboten werden. Zweck der gesetzlichen Regelung für eine kommunale Teilhabe an Windenergieanlagen ist es, die Akzeptanz von Windenergieprojekten vor Ort zu erhöhen. Die finanzielle Beteiligung erfolgt freiwillig und ohne Gegenleistung. Die BMV Energie Mutzschen GmbH ist Betreiber von vier WEA im Windpark Silberberg (siehe Anlage 1 zum Vertrag). Der Stadt Grimma wird vom Betreiber eine finanzielle Beteiligung angeboten. In diesem Zusammenhang liegt der Stadt Grimma ein Vertrag auf Grundlage eines Mustervertrages der Fachagentur für Wind vor. Dieser regelt unter anderem die einseitige Zuwendung des Betreibers ohne Gegenleistung, die Ermittlung der relevanten Strommengen sowie die Abrechnung und Zahlung der Gutschrift an die Stadt Grimma. Die vier betreffenden WEA im Windpark Silberberg befinden sich auf dem Gemeindegebiet der Stadt Grimma, der anzuwendende 2,5 km-Radius liegt zu 100% im Gemeindegebiet. Die Gebiete der in der Anlage 3 gekennzeichneten Ortsteile der Ortschaftsratsbereiche Nerchau, Mutzschen und Ragewitz befinden sich im anzuwendenden 2,5 km-Radius zu den WEA. Die WEA wurden im Jahr 2018 in Betrieb genommen. Sie weisen jeweils einzeln eine installierte elektrische Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt auf.
- Verlängerung der Veränderungssperre nach § 17 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 107 der Stadt Grimma "Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma beschloss gemäß § 17 Abs.1 Satz 1, Abs. 2 und 3 BauGB, zur Sicherung der Planung, die Satzung über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 107 der Stadt Grimma „Umgestaltung Bahnhofsvorplatz und -umfeld“ um ein Jahr zu verlängern. Der räumliche Geltungsbereich der Veränderungssperre erstreckt sich auf den Bereich des Bebauungsplans Nr. 107 mit den nachfolgenden Flurstücken 695/4 teilweise, 695/18 teilweise, 695/34, 695/41, 695/47, 695/48, 695/49, 695/50, 695/51, 695/59 teilweise, 695/64 teilweise, 696/1 teilweise, 710 teilweise, 781/3, 781/4 teilweise, 1285 teilweise der Gemarkung Grimma.