- Stadtrat entschied erneut über Ablehnungsgrund bei Kerstin Köditz
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat erkannte den Ablehnungsgrund nicht an, obwohl bei Stadträtin Kerstin Köditz (Grimma zeigt Kante – für Demokratie vor Ort) ein Ablehnungsgrund gemäß § 18 Sächsischer Gemeindeordnung für die Übernahme des Ehrenamtes als Stadträtin besteht.
Im Ergebnis der Wahl zum Stadtrat Grimma 2024 entfiel auf Kerstin Köditz (GRIMMA zeigt Kante – Für Demokratie vor Ort) ein Sitz im Stadtrat. Frau Köditz erklärte, das Amt nicht anzunehmen und begründete dies mit ihrer über zehn Jahre andauernden ehrenamtlichen Tätigkeit als Kreis- und Stadträtin. Über das Vorliegen des Ablehnungsgrundes hat gem. § 18 Sächsischer Gemeindeordnung der Stadtrat zu entscheiden.
- Mehrgenerationencampus „Kleiststraße/August-Bebel-Straße"
Es informierte Janine Wolff, Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Abwägung der Stellungnahmen Träger öffentlicher Belange
Der Stadtrat prüfte die im Abwägungsprotokoll aufgeführten Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, der Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Entwurf des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 109 „Mehrgenerationencampus Kleiststraße/August-Bebel-Straße“. Die Mitglieder nahmen die Abwägung vor und beschlossen Ergänzungen und Anpassungen in Bezug auf Schutz vor Straßenlärm, Dach- und Fassadengestaltung sowie zur Einfriedung. Es wurden zwanzig Stellungnahmen abgegeben. Die Verwaltung informierte die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden, die Stellungnahmen abgegeben haben sowie die Öffentlichkeit vom Ergebnis der Abwägung.
Satzungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 109 "Mehrgenerationencampus Kleiststraße/August-Bebel-Straße"
Der Stadtrat beschloss den vorzeitigen Bebauungsplan Nr. 109 „Mehrgenerationencampus Kleiststraße/August-Bebel-Straße“ als Satzung. Die Begründung wurde gebilligt. Der Bebauungsplan ist durch die höhere Verwaltungsbehörde zu genehmigen. Die Verwaltung reicht den Bebauungsplan zur Genehmigung beim Landratsamt Landkreis Leipzig ein. Nach der Bekanntmachung durch die Gemeinde tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Die Finanzierung des vorzeitigen Bebauungsplans Nr. 109 erfolgt durch die Kleist 19 GmbH aus Leipzig.
- Besetzung der Ausschüsse, des Stiftungsvortandes und des Beirates für Kultur, Jugend und Sport
Es informierte Ute Kabitzsch, Beigeordnete.
Der Stadtrat hob die Beschlüsse vom August 2024 auf.
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- Anke Lehmann (AFD) wurde als Stellevertreterin von Uwe Krah (AFD) in den Verwaltungsausschuss bestellt.
- Anke Lehmann (AFD) wurde als Mitglied im Technischen Ausschuss bestellt. Ihr Stellvertreter ist Freddy Pinkert (AFD).
- Anke Lehmann (AFD) wurde als Mitglied in den Sozialausschuss bestellt. Ihr Stellvertreter ist Steffen Pollow (AFD). Als Stellvertreter für Uwe Krah (AFD) wurde Peter Peters (AFD) bestellt.
- Peter Peters (AFD wurde als Mitglied in den Beirat für Kultur, Jugend und Sport bestellt. Sein Stellvertreter ist Enrico Koch. Als Stellvertreter von Anke Lehmann (AFD) wurde Steffen Pollow (AFD) bestellt.
- In den Vorstand der Stiftung "St. Georgenhospital" wurde Ralph-Peter Dommel (AFD) bestellt.
- Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss die Feuerwehrsatzung sowie die Entschädigungssatzung für die Wasserwehr.
Auf Grund der Änderungen im Sächsischen Gesetz über den Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz, musste die Feuerwehrsatzung der Großen Kreisstadt Grimma dahingehend geändert werden, dass zukünftig ein hauptamtlicher Gemeindewehrleiter zu bestellen ist. Zudem beschloss der Stadtrat die Entschädigungssatzung für die Wasserwehr der Großen Kreisstadt Grimma. Aufgrund der Anpassungen in der Feuerwehrsatzung sowie der Feuerwehrentschädigungssatzung wurde auch die Entschädigungssatzung für die Wasserwehr der Großen Kreisstadt Grimma angepasst.
- Baubeschluss: Feuerwehr Cannewitz
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss auf Grundlage einer Genehmigungsplanung den „Umbau einer vorhandenen Halle zur Feuerwehr Cannewitz“.
Die Stadt Grimma kaufte im Jahr 2021 eine ehemalige Kaufhalle in Cannewitz, die als Werkstatt genutzt wurde, um diese in ein Feuerwehrgerätehaus umzuwandeln. Die Erteilung der Baugenehmigung erfolgte im Sommer 2023.
Für die Umsetzung der Maßnahme ist vorgesehen, bestimmte Bauleistungen als Eigenleistung des Heimatvereines zu realisieren. Die Möglichkeiten der Kameradinnen und Kameraden der Cannewitzer Feuerwehr und der Mitglieder des Heimatvereins wurden nach Erstellung der Leistungsbeschreibungen ausgelotet und nach der Beratung protokolliert. Der Anteil der Eigenleistung wurde mit knapp 100.000 Euro ermittelt. Die Gesamtkosten für den Umbau werden auf 580.000 Euro geschätzt.
Es wird der Fußboden neu eingebaut, die Raumaufteilung durch Trockenbaueinbauten der Nutzung angepasst und die Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation erneuert. Zur Einfahrt in die Halle erfolgt eine Änderung der Baukonstruktion für den Einbau der Toranlage. Die Außenhülle des Baukörpers bleibt bis auf den Einbau/Änderung der einzelnen Türen, Tore unverändert. Die bestehende Heizungsanlage wird weiterhin für die Beheizung und Warmwasserbereitung genutzt. Geplant ist, dass im April 2025 mit dem Umbau begonnen wird. Läuft alles nach Plan sollen die Maßnahmen im März 2026 abgeschlossen sein.
Im Rahmen des Feuerwehrbedarfsplanes ist für die Bedarfsdeckung des Brandschutzes ein Feuerwehrstandort im Bereich Cannewitz ausgewiesen. Der Altstandort der Cannewitzer Feuerwehr in der Dorfmitte war auf Grund baulicher Mängel nicht mehr als solcher geeignet.
- Neugestaltung des Nutzungsvertrages für den Garagenkomplex Grimma Gerichtswiesen
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat Grimma beschloss die Neugestaltung des Nutzungsvertrages mit der Garagengemeinschaft Gerichtswiesen I Grimma e.V. für die Garagenanlage in Grimma-West.
Der Stadtrat fasste im Oktober 2023 den Beschluss für die Neugestaltung der Verträge von Einzel- und Mehrfachgaragen gefasst. Dies wurde erforderlich, da die Gemeinden durch die Anpassung des Umsatzsteuergesetzes verpflichtet sind Umsatzsteuer für die vermieteten Garagen zu erheben und abzuführen. Die notwendigen vertraglichen Regelungen sind nicht in den bestehenden Garagenverträgen verankert.
Für die Vertragsgestaltung des Nutzungsvertrages Garagenkomplex Grimma ist eine Beschlussfassung erforderlich. Die Garagenstandorte Gerichtswiesen I und Gerichtswiesen II wurden mit Mitgliederbeschluss der Garagenvereine im Jahr 2023 zusammengelegt. Für die Garagengemeinschaft Gerichtswiesen I Grimma e.V. ist aufgrund vorliegender Vertragsgestaltung das Schuldrechtsanpassungsgesetz in Teilen anwendbar. Ähnlich wie in den Einzel- und Mehrfachgaragenverträgen werden auch in dem Vertrag mit der Garagengemeinschaft Gerichtswiesen I Grimma e.V. die Nutzungsentgelte auf 20 Euro pro Monat und Garage festgesetzt. Anfallende Nebenkosten (Niederschlagswassergebühr, Grundsteuer etc.) werden im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung jährlich erhoben.
Die jährliche Pachteinnahme beträgt 120.480 Euro netto. In den Jahren 2025, 2026, 2027 wird der Garagengemeinschaft Gerichtswiesen I Grimma e.V. ein Zuschuss zum Unterhaltungsaufwand in Höhe von 48.192 Euro/Jahr gewährt. In den Jahren 2028, 2029 und 2030 wird dieser Zuschuss auf 24.096 Euro pro Jahr vereinbart und entfällt in den Folgejahren ersatzlos.