Annahme von Spenden und Zuwendungen
- Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von Geldspenden in Höhe von 100 Euro von einer Privatperson.
- Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von 7.090 Euro von Privatpersonen und Unternehmen für die Brandbetroffene. Auf Grund erfolgter Auszahlung machte sich eine Eilentscheidung des Oberbürgermeisters erforderlich.
- Der Verwaltungsausschuss beschloss die Annahme von zweckgebundenen Zuwendungen in Höhe von 6.880 für die Jugend- und Kinderfeuerwehren der Stadt Grimma.
Gemäß § 73 Abs. 5 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) ist die Annahme von Spenden durch den Verwaltungsausschuss in öffentlicher Sitzung zu beschließen. Die Zuwendungen wurden vorbehaltlich der Zustimmung des Verwaltungsausschusses angenommen.