- Fortschreibung der Satzung über die Verwendung aus dem Erbe von Frau Johanna Schmidt
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Satzung rückwirkend zum 1.1.2023.
Das Erbe von Frau Johanna Schmidt besteht aus einem Kapitalstock und einem Teil frei verfügbarer Mittel. Der Kapitalstock stellt das reine Erbe dar, dass durch Hinzubuchen vom Inflationsausgleich wächst. Der frei verfügbare Teil entstand durch Überweisungen der Stadt Grimma für die Einwohner der Eingemeindungen und den Zinserträgen. Aufgrund der exorbitanten Inflation wurde der frei verfügbare Teil immer weiter reduziert bis er jetzt in 2023 sogar ins Negative fiel. Nach den intensiven Vorberatungen wird zukünftig auf den Inflationsausgleich verzichtet und 10.000 Euro pro Jahr ausgeschüttet und für Kultur, Jugend und Sport zur Verfügung gestellt. Das sind 4.000 Euro zusätzlich zur vorherigen Satzungsfassung. Zum Stichtag 1.1.2023 besteht der Nachlass ausschließlich aus liquiden Mitteln in Höhe von 508.588,94 Euro.
Doris Olga Johanna Schmidt (geb. Kegel) wurde 1911 in Grimma geboren. Sie verstarb 1994 in Goslar. Ihren einzigen Sohn verlor sie früh. Nach nur wenigen Ehejahren trennte sie sich von ihrem Mann. Im Testament bestimmte die ehemalige Sport- und Handarbeitslehrerin ihre Geburtsstadt als Alleinerbin. Der Nachlass setzte sich vor allem aus einer Eigentumswohnung, Bargeld und einer größeren Menge Schmuck zusammen. Seit 1998 besteht die Satzung zur Richtlinie über die Verwendung der Mittel aus dem „Erbe Johanna Schmidt“ zur Förderung der Jugend, der Kultur und des Sportes in Grimma.
Zweck der Satzung ist es, besondere Aktivitäten im Bereich Kultur, Jugend und Sport zu fördern. Jährlich kann zur besonderen Würdigung ein Johannes-Schmidt-Preis ausgelost werden. Der Jodo-Verein Grimma e.V. richtet kontinuierlich ein Johanna-Schmidt-Turnier aus.
- Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und die Erhebung von Elternbeiträgen zum 01.02.2024.
Die Satzung gilt für die Betreuung und Förderung von Kindern in Kinderkrippen, Kindergärten sowie Horten, die von der Stadt Grimma betrieben werden. Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist im Sächsischen Kindertagesstättengesetz (SächsKitaG) geregelt. Eltern, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, beteiligen sich an den Betriebskosten in Form von Elternbeiträgen. Die Elternbeiträge werden auf Basis dieser Satzung festgelegt. Die grundsätzliche Höhe der Elternbeiträge wird anhand der Betriebskostenentwicklung jedes Jahr inkl. der Einrichtungen der Freien Träger neu berechnet. Betriebskosten umfassen auch Personal- und Sachkosten. Über die Höhe der Elternbeiträge entscheidet der Stadtrat. Diese gelten einheitlich für alle Einrichtungen in kommunaler und Freier Trägerschaft sowie für die Tagespflege. Elternbeiträge finden ihre Rechtsgrundlage letztlich im § 90 Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VIII. Was den Höchstpreis der Elternbeiträge angeht, verbietet § 15 Absatz 2 Satz 1 SächsKitaGesetz, dass diese bei Krippen 23 Prozent und bei Kindergärten und Horten 30 Prozent der zuletzt nach § 14 Absatz 2 SächsKitaGesetz bekannt gemachten Betriebskosten übersteigen. Die Beitrage Der beschlossene Vorschlag für den Elternbeitrag Krippe in Höhe von 210 Euro liegt knapp beim Mindestbetrag. Die Erhöhung der Elternbeiträge wurde im Sozialausschuss und im Kulturbeirat sowie mit allen Leiterinnen und Leitern der Einrichtungen vorberaten.
Das bedeutet für einen Platz in einer Kinderkrippe eine monatliche Steigerung um 10 Euro (von 200 auf 210 Euro) für eine 9-Stunden-Betreuung. Die Elternbeiträge für die Betreuung im Kindergarten bzw. Hort bleiben unverändert. Eltern mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung oder den Erlass des Elternbeitrages beantragen, unter Nachweis der Einkommenssituation. Die Beitragspflicht der Eltern entsteht mit Aufnahme des Kindes in die Kindertagesbetreuung. Die vom Stadtrat bisher getroffenen Regelungen zu Absenkungen für Geschwister, Alleinerziehende und die wöchentliche Betreuungszeit bleiben unverändert. Für die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege gelten dieselben Elternbeiträge, wie für Gleichaltrige in der Kinderkrippe. Bei Freien Trägern sind ebenfalls dieselben Elternbeiträge geplant. Im Vergleich zu den benachbarten Gemeinden im Landkreis Leipzig bleibt die Stadt Grimma mit dieser Anpassung auch weiterhin im niedrigen Preisbereich.
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung im Bereich Bildungseinrichtungen, Kindertageseinrichtungen und Schulen
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 600.000 Euro für den Bereich Bildungseinrichtungen Kindertageseinrichtungen und Schulen durch Mehrausgaben der Freien Träger. Das Budget für die „Freien Träger“ ist für das laufende Jahr bereits vollständig aufgebraucht. Trotz sorgfältiger Planung und umsichtiger Verwaltung der Mittel ist die Stadtverwaltung Grimma durch die Unterstützung der Freien Träger in eine Situation gekommen, in der keine weiteren Ausgaben bis zum Ende des Kalenderjahres möglich sein werden. Die Mehrkosten resultieren auf die Steigerung der Personal-, Sach- und Betriebskosten. Es wird bereits intensiv an der Budgetplanung für das kommende Jahr gearbeitet, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden und eine kontinuierliche Versorgung sicherzustellen. Mit allen Freien Trägern wurden in der Zwischenzeit Vereinbarungen zum Abrechnungsprozedere abgesprochen und abgestimmt. Die Finanzierung erfolgt aus den Mehrerträgen und Einnahmen der Gewerbesteuer.
- Überplanmäßige Mittelbereitstellung für die Reinigung, Hausmeister Wirtschaftsdienste
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur.
Der Stadtrat beschloss die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 240.000 Euro für die Reinigung, Hausmeister sowie Wirtschaftsdienste in den Kindertagesstätten und Schulen einschließlich Horten. Die Finanzierung erfolgt aus der Gewerbesteuer.
In allen 30 Bildungseinrichtungen, in den Kindertagesstätten und Schulen, greift die Stadtverwaltung auf externe Dienstleister für die Reinigungs- und Hausmeistertätigkeiten sowie für die Wirtschaftsdienste zurück. Diese Unternehmen mussten aufgrund der Mindestlohnerhöhung ihre Preise anpassen, um die gestiegenen Lohnkosten zu decken. Dies führte zu einer Erhöhung der Ausgaben für die Einrichtungen, da die Dienstleistungsverträge aktualisiert und neu verhandelt werden mussten. Die Erhöhung des Mindestlohns ist ein wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass alle Arbeitnehmer, einschließlich derjenigen, die bei externen Dienstleistern beschäftigt sind, ein faires und angemessenes Einkommen erhalten. Inbegriffen sind hier auch Kostenerhöhungen durch Vergabeverfahren im Bereich Hausmeister/Reinigung/Grünflächenpflege im Nerchauer Raum. Das sind die Grundschule Nerchau, der Hort Nerchau, die Kita Nerchau, die Turnhalle Nerchau sowie die Kita Fremdiswalde. Die Finanzierung erfolgt aus Mehrerträgen bzw. Mehreinzahlungen bei der Gewerbesteuer. Die Gesamtausgaben für Reinigung, Hausmeister und Serviceleistungen in den Bildungseinrichtungen der Stadt Grimma im Jahr 2023 betragen demnach 1.490.000 Euro.
- Verkauf Grundstücksteil nahe der Wasserturmstraße 16
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat Grimma beschloss den Verkauf des Grundstücks an der Wasserturmstraße 16 mit einer Größe von 1.600 Quadratmetern an die Firma IEV Grundbesitz GmbH. Der Kaufpreis beträgt 42.000 Euro. Es handelt sich hierbei um eine Komplettierung der Grundstücksfläche zum Herrenhaus Hohnstädt. Der Käufer übernimmt außerdem eine dingliche gesicherte Investitionsverpflichtung in Höhe von 50.000 Euro zur Wiederherrichtung des Gartens nach historischem Vorbild in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde. Weiterhin übernimmt der Käufer die Verpflichtung zur uneingeschränkten Öffnung des Gartendenkmals als Parkanlage zugunsten der Stadt Grimma und der Allgemeinheit. Die Notar-, Vermessungs- und Nebenkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bisherige Ausgaben im Zuge des geplanten Abrisses der Papierfabrik Golzern
Es informierte Jörg Böttger, Amtsleiter Tiefbauamt.
Der Stadtrat beschloss die außerplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe von 162.278,52 Euro für den geplanten Abriss der Papierfabrik Golzern.
In der geplanten Maßnahme wurden die Ausgaben für den Abbruch der Papierfabrik in Golzern im Haushaltsplan der Stadt Grimma eingestellt. Das Geld wurde für Planungsleistungen, Altlastenerkundung, Freiflächenkonzeption genutzt. Mit dem Verkauf der Papierfabrik sind keine weiteren Ausgaben erforderlich. Im Maßnahmezeitraum 2013-2018 flossen Pachteinnahmen und Einnahmen aus dem Verkauf von Leichtmetallhallen in den Haushalt.
- Die Punkte „Berufungen der Ortsfeuerwehrleiter Döben und Grimma“, der Billigungs- und Auslegungsbeschluss „Mehrgenerationscampus August-Bebel-Straße“ sowie die gemeindlichen Einvernehmen im Zuge der Repowering-Vorhaben in den Windparks Jessewitz/Ablaß und Silberberg wurden vertagt.