- Neuer Kapellenleiter für die Gemeindefeuerwehr Grimma
Der Stadtrat berief Heiko Mätzold zum Kapellenleiter, Nadine Hausschild als Stellvertreterin sowie Isabel Lindner als Musikalische Leiterin des Musikzuges der Gemeindefeuerwehr Grimma. Heiko Mätzold tritt die Nachfolge von Heinz Güttich an. Die Wahl zur Leitung des Musikzuges der Gemeindefeuerwehr Grimma erfolgte gemäß Feuerwehrsatzung der Stadt Grimma. Alle 14 Stimmberechtigten nahmen an der Wahl teil. Alle wählbaren Personen wurden einstimmig gewählt. Gemäß Feuerwehrsatzung der Stadt Grimma ist die Leitung des Musikzuges vom Stadtrat zu berufen.
- Fortführung Sportstättenentwicklungsplanung
Es informierte Jana Kutscher, Amtsleiterin für Schulen, Soziales und Kultur.
Der Stadtrat beschloss die Beauftragung der Fortführung der Sportstättenentwicklungsplanung für die Stadt Grimma an das Büro Hartung und Ludwig + snp architekten und ingenieure GmbH aus Leipzig in Höhe von 30.000 Euro. Es handelt sich um die Fortschreibung bis zum Jahr 2035. Ziel ist der Nachweis des Sportstättenbedarfs sowie eine fundierte planungsorientierte Analyse des Sportverhaltens und der örtlichen Bedingungen. Das betrifft das Sportverhalten der Bevölkerung sowie den Bedarf an Schul- und Vereinssport. Auf dieser Grundlage wird der gegenwärtige und zukünftige Sportstättenbedarf auswiesen.
Durch die vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus novellierte Förderrichtlinie sowie dem Leitfaden des Bundesinstitutes für Sportwissenschaft ist eine Sportstättenentwicklungsplanung für jede Stadt unabdingbar geworden und die Grundvoraussetzung für einen Fördermittelantrag für Maßnahmen ab einem Wertumfang von über 125.000 Euro. Für die Fortführung sind umfangreiche Daten zu ermitteln, insbesondere: Kommunal- und Bevölkerungsstruktur, Bevölkerungsvorausberechnung, Fortschreibung der Erfassung der Sportstruktur in Grimma inkl. aller dazugehörigen Stadt- und Ortsteile und Bewertung der Sportstätten, Analyse der Stärken und Schwächen der Sportstätteninfrastruktur, Maßnahmen und Prioritäten, Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Sportstättenentwicklung.
Für den organisierten Sport wird das tatsächliche Verhalten bei den Vereinen, den privaten Anbietern und der Bevölkerung erfragt.
- Warn- und Einsatzplan bei Hochwasser und Eisgefahr in der Stadt Grimma
Es informierte Mario Lehmann, Amtsleiter Ordnungsamt.
Der Stadtrat beschloss den Hochwasser-Warn- und Einsatzplan der Stadt Grimma.
Die Gemeinden sind nach Sächsischen Wassergesetz verpflichtet, Gefahren durch Hochwasser und Eisgang abzuwehren, soweit dies im öffentlichen Interesse geboten ist. Demnach haben die Gemeinden einen Wasserwehrdienst einzurichten und einen Gefahrenabwehrplan aufzustellen, wenn sie durch Überschwemmung gefährdet sind. Sie haben dazu die personellen, sachlichen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen sowie Einsatzkräfte und technische Mittel einzuleiten.
- Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2024
Es informierte Grit Naujoks, Amtsleiterin für Finanzen.
Der Stadtrat beschloss die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan der Großen Kreisstadt Grimma für den Haushalt 2024. Die Haushaltssatzung enthält die Festsetzung des Haushaltsplanes im Ergebnishaushalt und im Finanzhaushalt unter Angabe der jeweiligen Gesamtbeträge, sowie die Gesamtbeträge der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen und die vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen. Weiterhin ist anzugeben der Höchstbetrag der Kassenkredite und die Steuersätze für das Haushaltsjahr.
- Beschluss der Nutzungskonzeption für den Neubau Mehrzweckhalle Grimma
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat beschloss auf Grundlage einer Studie der Bevenue GmbH die Nutzungskonzeption für die Mehrzweckhalle am Husarensportpark in der Lausicker Straße.
Das Beratungsbüro Bevenue GmbH hat aus mehreren Interviews mit den beteiligten Nutzern und nach Beurteilung der aktuellen Nutzung der Muldentalhalle sowie mit den Gremien der Stadt Grimma verschiedenen Varianten für den Neubau einer Mehrzweckhalle ausgearbeitet. Man entschied sich für eine 45 Meter mal 31,5 Meter großen Halle mit 800 Tribünenplätzen für den Schulsport und Vereinssport, die 2. Bundesliga Volleyball und für die Kulturnutzung. Die Anforderungen für die kulturelle Nutzung weisen eine Bühne aus. Diese kann in fester oder flexibler Bauweise ausgeführt werden.
Durchschnittlich finden im Jahr über 50 Veranstaltungen mit einer Bühnennutzung in der jetzigen Muldentalhalle statt. Auf Grund dieser Anzahl wird die Errichtung einer festen Bühne vorgesehen. Eine Erhöhung des Anteils an kulturellen Veranstaltungen kann durch eine Flexibilisierung der Nutzungszeiten erreicht werden. Die finanziellen Auswirkungen des Betriebes der Halle sind in Abhängigkeit zum Betreibermodell zu sehen. In der Studie wird auf den Betrieb durch die Stadt abgestellt. Die Festlegung steht noch aus.
- Verkauf ehemaliger Exerzierplatz
Es informierte Ute Klimm, Amtsleiterin Hochbauamt.
Der Stadtrat stimmte dem Verkauf des 28.500 Quadratmeter großen Grundstücks am Broner Ring zu. Der Kaufpreis beträgt 1.064.729,84 Euro inklusive abzulösender Ausgleichsbeträge. Der Erwerber, die ESA Elektroschaltanlagen Grimma GmbH aus Grimma, plant die Bebauung der Flächen mit Produktionshallen zur Erweiterung des ansässigen Elektroschaltanlagenunternehmens.
Das Grundstück Broner Ring – ehemaliger Exerzierplatz befindet sich innerhalb des rechtsgültigen Bebauungsplans Nr. 33 „Kaserne Grimma“. In Folge der Bestandskraft der Abrechnung des Sanierungsgebiets sowie geltender Regelungen der Richtlinie Städtebauliche Erneuerung hat die Stadt nach Erlangung der Rechtskraft des Kaufvertrages je 1/3 der Kaufpreissumme an den Bund sowie den Freistaat Sachsen abzuführen. Der Ausgleichsbetrag wird ebenfalls zu 2/3 abgeführt.
Als kommunaler Anteil verbleiben somit 354.909,95 Euro.
Die zu veräußernden Flächen sind im Kataster der Altlastenverdachtsflächen geführt. Es ist zu erwarten, dass auch hier Altlasten gefunden werden. Im Rahmen der Gestaltung des Kaufvertrages ist die Definition eines Maximalwerts, der durch die Stadt Grimma anteilig zu übernehmenden Entsorgungskosten, zu finden. Der Maximalwert wird auf 35.000 Euro begrenzt, d.h. die Stadt Grimma beteiligt sich bis zu einer Höhe von 35.000 Euro (brutto) an nachzuweisenden Entsorgungskosten. Relevant sind hier nur Materialien ab der Schadstoffklassifizierung Z2 und höher und bei Nachweis, dass diese Materialien nicht einer Einbauklasse (Wiederverwendung) zugeordnet werden können. Bei Erreichen des maximalen Anteils der Entsorgungskosten steht beiden Vertragsteilen ein Rücktrittsrecht zum Kaufvertrag zu. Der Erwerber stimmte dem Abschluss einer Mehrerlösklausel über 15 Jahre zu.
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 110 "Wohngebiet An der Trift, Nerchau, 2. BA".
Es informierte Simone Kluge, stellvertretende Amtsleiterin Stadtentwicklungsamt.
Der Stadtrat der Stadt Grimma billigte den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 110 „Wohngebiet An der Trift, Nerchau, 2. Bauabschnitt“. Gegenüber dem Aufstellungsbeschluss änderte sich der Geltungsbereich des Bebauungsplanes minimal. Das Plangebiet umfasst weiterhin das Flurstück 520/2 der Gemarkung Nerchau. Der Geltungsbereich wurde im nordöstlichen Bereich an der Grenze zu Flurstück 520/5 um ca. 100 Quadratmeter reduziert, um nachbarliche Abstandsflächen zu wahren, so dass nun eine Fläche von ca. 0,74 ha beansprucht wird.
Das Plangebiet soll als allgemeines Wohngebiet entwickelt werden. Es sollen ca. 10 Bauplätze für Einzel- und Doppelhäuser mit maximalen Gebäudehöhen von 10 Metern entstehen.
Das Plangebiet wird durch eine Verlängerung der bestehenden Straße „Zur Kastanie“ des 1. Bauabschnitts erschlossen und mit einem Wendehammer ausgestattet. Zwischen der geplanten Wendeanlage und dem bereits bestehenden Weg nördlich des Sportplatzes, wird eine Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung, hier Geh- und Radweg mit einer Breite von zwei Metern festgesetzt. Der vorhandene Fuß- und Radweg an der südöstlichen bzw. südwestlichen Grenze des Plangebiets außerhalb des Geltungsbereiches, der eine Verbindung zwischen Kleingartenanlage und Sportplatz bzw. Jahnstraße darstellt, wird erhalten. Festgesetzte öffentliche Grünflächen im Norden und Südwesten des Plangebiets dienen zur ökologischen Entwicklung des Plangebiets und sollen Konflikte mit angrenzenden Nutzungen minimieren. Eine umweltrechtliche Vorprüfung erfolgte. Auf der Grundlage dieses Entwurfes ist die öffentliche Auslegung nach Baugesetzbuch (BauGB) durchzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, den Offenlegungszeitraum zu bestimmen, diesen rechtzeitig ortsüblich bekanntzumachen sowie die Nachbargemeinden, Behörden und Träger öffentlicher Belange zu benachrichtigen und um die Abgabe einer Stellungnahme zu bitten. Die Planungskosten werden von der RUBA Hausbau GmbH übernommen.