- Verpflichtung der Stadträte nach § 35 Sächsischer Gemeindeordnung
-
- Freie Wähler (6 Sitze): Marco Neumann; Dr. Roy Fritzsche; Bernd Aurig; Steffen Richter; Daniel Kurzbach; Gunter Hantschmann
- Bürger für Grimma/ASL (7): Steffen Kretschmar; Wolfgang Mohr; Karsten Schrempel; Andreas Wittig; Matthias Döbold; Conrad Hempel; Gerald Berger
- AfD (6 Sitze): Kurt Hättasch; Anke Lehmann; Helmut DeVecchis; Uwe Krah; Ralph-Peter Dommel; Freddy Pinkert
- CDU-SPD (5 Sitze): Frank Linke; Lutz Simmler; Ralf Kühne; Thomas Glaser; Ivonne Müller
- Freie Sachsen (1Sitz): Mario Franz
- Demokratie! (1 Sitz): Kerstin Köditz
(Fraktionsvorsitzender kursiv); Herr De Vecchis noch nicht verpflichtet.
- Vorlage eines Hinderungsgrundes: Wahlbewerberin Kerstin Köditz
Der Stadtrat Grimma lehnte den von Frau Kerstin Köditz (GRIMMA zeigt Kante – Für Demokratie vor Ort) eingebrachten Antrag auf Feststellung eines Hinderungsgrundes im Sinne des § 18 Abs. 1 Ziff. 3 der Sächsischen Gemeindeordnung (SächsGemO) einstimmig ab.
Im Ergebnis der Wahl zum Stadtrat Grimma am 9. Juni 2024 entfiel nach ordnungsgemäßer Feststellung durch den Gemeindewahlausschuss Grimma und Prüfung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde auf die Wahlbewerberin Frau Kerstin Köditz (GRIMMA zeigt Kante – Für Demokratie vor Ort) ein Sitz im Stadtrat Grimma. Nach entsprechender Befragung bezüglich der Annahme dieses Ehrenamtes erklärte Frau Köditz, das Amt nicht anzunehmen. Zur Begründung führte Frau Köditz an, dass sie bereits über zehn Jahre ehrenamtlich tätig war (Kreisrätin 2004 – 2012 und Stadträtin 2014 – 2021). Damit macht Frau Köditz einen Hinderungsgrund gemäß der Regelung des § 18 Abs. 1 Ziff. 3 SächsGemO geltend, der die Ablehnung der Übernahme eines Ehrenamtes zulässt. Über das Vorliegen des Hinderungsgrundes hat nach § 18 Abs. 2 SächsGemO der Stadtrat zu entscheiden.
- Wahl der Stellvertretenden Oberbürgermeister der Großen Kreisstadt Grimma
Der Stadtrat Grimma bestellte gemäß § 13 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Grimma den ersten und zweiten Stellvertreter des Oberbürgermeisters.
In geheimer Wahl wurden gewählt:
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- Erster stellvertretender Oberbürgermeister: Marco Neumann (20 von 26 Stimmen)
- Zweiter stellvertretender Oberbürgermeister: Conrad Hempel (19 von 26 Stimmen)
Gemäß der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Grimma hat der Oberbürgermeister zwei ehrenamtliche Stellvertreter. Die Bestellung dieser Stellvertreter erfolgt nach Sächsischer Gemeindeordnung durch eine Wahl. Für beide Stellvertreter wurden getrennte Wahlgänge durchgeführt und deshalb auch für jede Wahl eigene Wahlvorschläge einzureichen. Zur Wahl standen als erster Stellvertreter Marco Neumann (Freie Wähler) und Kurt Hättasch (AfD) sowie als zweiter Stellvertreter Conrad Hempel (Fraktion Bürger für Grimma/Allianz Stadt und Land) und Uwe Krah (AfD).
- Besetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Grimma
Der Stadtrat Grimma bestellte die Mitglieder und Stellvertreter des Verwaltungsausschusses der Stadt Grimma gemäß Sächsischer Gemeindeordnung.
- Mitglieder Verwaltungsausschuss (lt. Hauptsatzung 7 Stadträte + OBM)
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied |
Stellvertreter |
Oberbürgermeister |
Matthias Berger |
|
BfG/ASL |
Steffen Kretschmar |
Gerald Berger |
BfG/ASL |
Andreas Wittig |
Conrad Hempel |
Freie Wähler |
Marco Neumann |
Daniel Kurzbach |
Freie Wähler |
Bernd Aurig |
Gunter Hantschmann |
AfD |
Uwe Krah |
Kurt Hättasch |
AfD |
Freddy Pinkert |
Ralph-Peter Dommel |
CDU-SPD |
Frank Linke |
Ralf Kühne |
- Besetzung des Technischen Ausschusses der Stadt Grimma
Der Stadtrat Grimma bestellte die Mitglieder und Stellvertreter des Technischen Ausschusses der Stadt Grimma gemäß Sächsischer Gemeindeordnung.
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- Mitglieder Technischer Ausschuss (lt. Hauptsatzung 7 Stadträte + OBM)
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied |
Stellvertreter |
Oberbürgermeister |
Matthias Berger |
|
BfG/ASL |
Karsten Schrempel |
Gerald Berger |
BfG/ASL |
Wolfgang Mohr |
Matthias Döbold |
Freie Wähler |
Daniel Kurzbach |
Bernd Aurig |
Freie Wähler |
Gunter Hantschmann |
Marco Neumann |
AfD |
Kurt Hättasch |
Anke Lehmann |
AfD |
Uwe Krah |
Ralph-Peter Dommel |
CDU-SPD |
Lutz Simmler |
Ralf Kühne |
Nach den Regelungen des § 4 Abs. 1 Ziff. 1 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Grimma bildet der Stadtrat Grimma einen Verwaltungsausschuss als beschließenden Ausschuss. Diesem gehören neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden sieben Stadträte an.
Nach den Regelungen des § 4 Abs. 1 Ziff. 2 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Grimma bildet der Stadtrat Grimma einen Technischen Ausschuss als beschließenden Ausschuss. Diesem gehören neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden sieben Stadträte an.
Für die Bildung und Besetzung der beschließenden Ausschüsse findet die Regelung des § 42 Abs. 2 SächsGemO Anwendung. Die Zusammensetzung der Ausschüsse soll der Mandatsverteilung im Stadtrat entsprechen. Der Gesetzgeber sieht zur Besetzung das Verfahren der Einigung oder eine Verhältniswahl oder das Benennungsverfahren vor. Dabei hat der Gesetzgeber allerdings eindeutig einer Ausschussbesetzung im Rahmen der Einigung als Vorzugsvariante ausgestaltet. Im Vorfeld dieser konstituierenden Sitzung haben sich die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen darauf verständigt, das Einigungsverfahren für die Bildung der Ausschüsse anzuwenden. Die namentliche Benennung erfolgte durch die jeweiligen Parteien und Wählervereinigungen. Die Einigung kommt in offener Form zustande, wenn kein Mitglied des Stadtrates widerspricht. Stimmenenthaltungen sind möglich.
- Besetzung des Sozialausschusses der Stadt Grimma
Der Stadtrat Grimma bestellte die Mitglieder und Stellvertreter des Sozialausschusses des Stadtrates Grimma als beratenden Ausschuss gemäß Sächsischer Gemeindeordnung.
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- Mitglieder Sozialausschuss (lt. Hauptsatzung 9 Mitglieder – Stadträte und Berufene Bürger)
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied |
Stellvertreter
|
BfG/ASL |
Ramona Müller |
Olaf Buchheim |
BfG/ASL |
Jörn Ermisch |
Jörg Kretzschmar |
BfG/ASL |
Ina Elfert |
Tino Hütter |
Freie Wähler |
Torsten Merres |
Dirk Neumann |
Freie Wähler |
Torsten Schönewerk |
Nicky Güttner |
AfD |
Kurt Hättasch |
Anke Lehmann |
AfD |
Uwe Krah |
Kevin Richter |
CDU-SPD |
Uwe Engel |
Ralf Kühne |
CDU-SPD |
Ivonne Müller |
Ingo C. Runge |
Nach den Regelungen des § 8 der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Grimma bildet der Stadtrat Grimma einen Sozialausschuss als beratenden Ausschuss. Der Sozialausschuss setzt sich aus neun Mitgliedern zusammen. Der Vorsitzende wird aus den Reihen des Ausschusses bestimmt. In den Sozialausschuss können auch sachkundige Einwohner berufen werden. In Gesamtheit gilt aber nach der Regelung des § 44 Abs. 2 SächsGemO, dass die Zahl der berufenen Einwohner die Zahl der Stadträte nicht erreichen darf. Auch für die namentliche Besetzung des Sozialausschusses haben sich die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen auf das Einigungsverfahren verständigt.
- Besetzung des Beirates für Kultur, Jugend und Sport des Stadtrates Grimma
Der Stadtrat Grimma bestellte gemäß Sächsischer Gemeindeordnung den Beirat für Kultur, Jugend und Sport des Stadtrates Grimma.
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- Mitglieder Beirat Kultur, Jugend, Sport (lt. Hauptsatzung 8 Mitglieder – Stadträte und Berufene Bürger)
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied |
Stellvertreter
|
BfG/ASL |
Olaf Buchheim
|
Steffen Knoll
|
BfG/ASL |
Mario Rost
|
Fred Brodhuhn
|
Freie Wähler |
Marco Neumann
|
Nicky Güttner |
Freie Wähler |
Phillipp Hofmann
|
Matthias Uhlich
|
AfD |
Kurt Hättasch
|
Kevin Richter
|
AfD |
Anke Lehmann
|
Peter Peters
|
CDU-SPD |
Frank Linke
|
Andreas Koch
|
CDU-SPD |
Max Bringmann
|
Ivonne Müller
|
- Besetzung des Beirates für Umwelt, Ordnung, Verkehr und Hochwasserschutz des Stadtrates Grimma
Der Stadtrat Grimma bestellte gemäß Sächsischer Gemeindeordnung den Beirat für Umwelt, Ordnung, Verkehr und Hochwasserschutz des Stadtrates Grimma.
-
- Mitglieder Beirat Umwelt, Ordnung, Verkehr, Hochwasserschutz (lt. Hauptsatzung 8 Mitglieder – Stadträte und Berufene Bürger)
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied |
Stellvertreter
|
BfG/ASL |
Gerold Stäudte
|
Jörg Schulze |
BfG/ASL |
Tino Kießig
|
Ronny Thiele
|
Freie Wähler |
Dirk Neumann
|
Florian Knochenmuß
|
Freie Wähler |
Frank Fischer
|
René Stephan
|
AfD |
Uwe Krah
|
Freddy Pinkert
|
AfD |
Ralph-Peter Dommel
|
Michael Weber
|
CDU-SPD |
Lutz Simmler
|
Steffen Grimm
|
CDU-SPD |
Ralf Kühne
|
Christian Krafczyk
|
Hinweis: Nach den Regelungen der Hauptsatzung der Großen Kreisstadt Grimma bestellt der Stadtrat Grimma einen Beirat für Kultur, Jugend und Sport sowie einen Beirat für Umwelt, Ordnung, Verkehr und Hochwasserschutz. Beide Beiräte haben jeweils acht Mitglieder, wobei den Beiräten nach Sächsischer Gemeindeordnung sowohl Stadträte als auch sachkundige Einwohner angehören müssen. Auch für die zukünftige Besetzung der Beiräte haben sich die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen auf das Verfahren der Einigung verständigt. Jedoch ist bei den Beiräten die nachfolgende Besonderheit zu beachten: Da die Beiräte zwingend mit sachkundigen Einwohnern zu besetzen ist, muss die Besetzung auf zwei Ebenen erfolgen. 1. Für die Bestellung der Mitglieder des Stadtrates gelten die Darlegung entsprechend der Beschlussvorlage SR 1342/2024 mit besonderem Verweis auf das Einigungsverfahren. 2. Die Bestellung der berufenen Bürger hat dagegen durch Wahl gemäß § 39 Abs. 7 SächsGemO zu erfolgen.
- Besetzung des Betriebsausschusses für den Eigenbetrieb "Breitband Grimma" der Stadt Grimma
Der Stadtrat Grimma bestellte die Mitglieder und Stellvertreter für den Betriebsausschuss des Eigenbetriebes „Breitband Grimma“ gemäß Sächsischer Gemeindeordnung.
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- Mitglieder Betriebsausschuss „Eigenbetrieb Breitband“ (lt. Eigenbetriebssatzung 4 Stadträte + OBM)
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied |
Stellvertreter
|
BfG/ASL |
Karsten Schrempel
|
Steffen Kretschmar
|
Freie Wähler |
Gunter Hantschmann
|
Marco Neumann
|
AfD |
Uwe Krah
|
Ralph-Peter Dommel |
CDU-SPD |
Frank Linke
|
Ralf Kühne
|
Nach den Regelungen des § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes „Breitband Grimma“ bildet der Stadtrat einen Betriebsausschuss als beschließenden Ausschuss. Dem Betriebsausschuss gehören neben dem Oberbürgermeister als Vorsitzenden vier Stadträte an.
- Bestellung des Vorstandes der Stiftung "St. Georgenhospital"
1. Der Stadtrat Grimma beschloss den Widerruf der bestehenden Besetzung des Vorstandes der Stiftung „St. Georgenhospital“ nach Ablauf der Wahlperiode des Stadtrates.
2. Der Stadtrat Grimma beschloss, die genannten Stadträte in den Stiftungsvorstand zu bestellen.
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied
|
Oberbürgermeister |
Matthias Berger
|
BfG / ASL
|
Andreas Wittig
|
Freie Wähler |
Bernd Aurig
|
AfD
|
Kurt Hättasch
|
CDU-SPD |
Lutz Simmler
|
Gemäß § 5 der Satzung der Stiftung „St. Georgenhospital“ wird diese vertreten von ihrem Vorstand, welchem der Oberbürgermeister kraft Amtes und vier weitere Stadträte angehören. Die Bestellung des Vorstandes erfolgt durch den Stadtrat auf Widerruf. Nähere Regelungen trifft die Satzung der Stiftung nicht. Aus diesem Grund wird vorgeschlagen, nach der Neuwahl des Stadtrates den Widerruf der Bestellung des bisherigen Stiftungsvorstandes und die Neubestellung vorzunehmen.
- Besetzung des Aufsichtsrates der Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH
Der Stadtrat Grimma entsendete die Mitglieder des Aufsichtsrates der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH.
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied
|
Stadt Grimma |
Grit Naujoks
|
BfG / ASL
|
Thomas Junker
|
BfG / ASL
|
Steffen Knoll
|
Freie Wähler |
Gunter Hantschmann
|
Freie Wähler |
Bernd Aurig
|
AfD
|
Helmut De Vecchis
|
AfD |
Peter Peters
|
CDU-SPD |
Ralf Kühne
|
CDU-SPD |
Peter Schäfer
|
Der Stadtrat Grimma führt die kommunale Beteiligungsgesellschaft Grimmaer Wohnungs- und Baugesellschaft mbH. Die Vertretung der Stadt und die Wahrung der kommunalen Interessen in der Gesellschaft erfolgt über den in der Satzung festgeschriebenen Aufsichtsrat. Zu beachten ist bei der Besetzung des Aufsichtsrates die Regelung des § 98 Abs. 2 SächsGemO.
Da die Stadt in den Aufsichtsrat mehr als ein Mitglied entsendet, ist die Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters bzw. eines von ihm entsandten Vertreters der Verwaltung zwingend vorgeschrieben. Die Anzahl der Aufsichtsräte beträgt neun. Stellvertreter sind für die Aufsichtsräte nicht vorgesehen.
- Besetzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Grimma GmbH
Der Stadtrat Grimma entsendete folgende Mitglieder des Aufsichtsrates der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Stadtwerke Grimma GmbH.
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied
|
Stadt Grimma |
Grit Naujoks
|
BfG / ASL
|
Hans-Jörg Dossin
|
Freie Wähler |
Prof. Fritzsche
|
AfD
|
Uwe Krah
|
CDU-SPD |
Steffen Grimm
|
Der Stadtrat Grimma führt die kommunale Beteiligungsgesellschaft Stadtwerke Grimma GmbH. Die Vertretung der Stadt und die Wahrung der kommunalen Interessen in der Gesellschaft erfolgt über den in der Satzung festgeschriebenen Aufsichtsrat. Zu beachten ist bei der Besetzung des Aufsichtsrates die Regelung des § 98 Abs. 2 SächsGemO. Da die Stadt in den Aufsichtsrat mehr als ein Mitglied entsendet, ist die Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters bzw. eines von ihm entsandten Vertreters der Verwaltung zwingend vorgeschrieben. Die Anzahl der zu entsendenden Aufsichtsräte beträgt fünf. Stellvertreter sind für die Aufsichtsräte nicht vorgesehen.
Auch hierfür gab es im Vorfeld eine Verständigung der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen auf das Einigungsverfahren.
- Besetzung des Aufsichtsrates der Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co. KG
Der Stadtrat Grimma entsendete die Mitglieder des Aufsichtsrates der kommunalen Beteiligungsgesellschaft Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co. KG.
Fraktion/Wählervereinigung |
Mitglied
|
Stellvertreter |
Stadt Grimma |
Grit Naujoks
|
OBM Matthias Berger |
BfG
|
Hans-Jörg Dossin
|
Erik Bothendorf |
AfD
|
Uwe Krah
|
Ralph-Peter Dommel |
Der Stadtrat Grimma führt die kommunale Beteiligungsgesellschaft Netzgesellschaft Grimma GmbH & Co. KG. Die Vertretung der Stadt und die Wahrung der kommunalen Interessen in der Gesellschaft erfolgt über den in der Satzung festgeschriebenen Aufsichtsrat. Zu beachten ist bei der Besetzung des Aufsichtsrates die Regelung des § 98 Abs. 2 SächsGemO. Da die Stadt in den Aufsichtsrat mehr als ein Mitglied entsendet, ist die Mitgliedschaft des Oberbürgermeisters bzw. eines von ihm entsandten Vertreters der Verwaltung zwingend vorgeschrieben. Die Anzahl der zu entsendenden Aufsichtsräte beträgt drei. Stellvertreter sind für die Aufsichtsräte nicht vorgesehen. Auch hierfür gab es im Vorfeld eine Verständigung der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählervereinigungen auf das Einigungsverfahren.