Rund 23.000 Wahlberechtigte aus der Gemeinde sind an diesem Tag aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sucht die Stadt engagierte Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einbringen möchten. Ein möglicher zweitere Wahlgang der Oberbürgermeisterwahl findet am 23. März 2025 statt.
Ein Ehrenamt mit Bedeutung
Mit der Übernahme dieser wichtigen Aufgabe leisten Wahlhelferinnen und Wahlhelfer einen direkten Beitrag zur Demokratie und erhalten zugleich spannende Einblicke in den Ablauf einer Wahl. Wie Anne Burkhardt vom Wahlamt der Stadt Grimma mitteilt, sind von den 250 benötigten Helferinnen und Helfern aktuell 75 eingeplant. Die Ehrenamtlichen werden benötigt, um einen reibungslosen Ablauf in den 26 Wahllokalen und sieben Briefwahllokalen zu gewährleisten. Einen Großteil dieser Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bilden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung. Viele Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind aber auch engagierte und interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich ehrenamtlich einbringen wollen. Der Wahlvorstand in einem Wahllokal besteht aus dem Wahlvorsteher und dessen Stellvertreter sowie drei Beisitzerinnen und Beisitzern und einer Schriftführerin oder einem Schriftführer. Für die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Wahlvorstand erhalten die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, welche als Beisitzer fungieren, am Wahlabend ein sogenanntes Erfrischungsgeld. Die Entschädigungshöhe ist durch eine Satzung (siehe unten) geregelt.
Wo werden Wahlhelfer benötigt?
Dringend Unterstützung wird noch in Grimma, Fremdiswalde, Nerchau, Mutzschen, Kleinbardau, Großbardau sowie in den Briefwahllokalen gesucht. Einige Wahllokale, darunter Kössern, Großbothen, Schkortitz, Cannewitz und zwei Briefwahl-Teams sind bereits vollständig besetzt. Alle Wahlhelfer werden nach Möglichkeit wohnungsnah eingesetzt.
Die Aufgaben der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer
Die Mitglieder der Wahlvorstände sind für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl verantwortlich. Zu ihren Aufgaben gehören:
- Überprüfung der Wahlberechtigung und Ausgabe der Stimmzettel
- Sicherstellung eines geordneten Wahlablaufs
- Auszählung der Stimmen und Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses ab 18.00 Uhr
Die Tätigkeit erfordert in der Regel keinen ganztägigen Einsatz, da sich die Mitglieder der Wahlvorstände abwechseln können. Lediglich bei der Auszählung ist die Anwesenheit des gesamten Teams erforderlich.
Wer kann Wahlhelfer werden?
Wahlhelferin oder Wahlhelfer kann jede Person werden, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, mindestens 18 Jahre alt ist und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen wurde. Für ihren Einsatz erhalten die Helferinnen und Helfer ein sogenanntes Erfrischungsgeld.
So können sich Interessierte melden
Wer Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Wahlhelferin oder Wahlhelfer oder Fragen hierzu hat, kann sich telefonisch im Bürgerbüro Grimma unter 03437/ 98 58 750 beziehungsweise 03437/ 98 58 790 oder auch per E-Mail unter wahlbuero@grimma.de bei der Stadtverwaltung melden. Interessentinnen und Interessenten, die einmal im Wahlvorstand oder Briefwahlvorstand mitarbeiten möchten, können nachfolgendes Anmeldeformular ausfüllen. Über das Portal ist es möglich, Einsatzzeiten und Wahllokalwünsche zu bestimmen.