Für die neue Grundsteuer ab 2025 ist vom 1. Juli bis 31. Oktober 2022 für jedes Grundstück bzw. jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (dazu zählen auch einzelne land- und forstwirtschaftliche Flächen) vom Eigentümer eine Steuerklärung beim zuständigen Finanzamt abzugeben. Bei Grundstücken, die mit einem Erbbaurecht belastet sind, ist der Erbbauberechtigte erklärungspflichtig. Die Finanzämter werden im II. Quartal 2022 Informationsschreiben an die Grundstückseigentümer versenden. Neben dem Aktenzeichen werden auch die Bezeichnung des Flurstücks bzw. eines Großteils der Flurstücke, die unter dem Aktenzeichen gespeichert sind, aus dem Informationsschreiben ersichtlich. Darüber hinaus wird der Ablauf erläutert, Telefonnummern für Fragen bei den Finanzämtern benannt und auch auf das Grundsteuerportal Sachsen verwiesen, in dem für die Erklärung wichtige Daten zum Grundstück (z. B. Gemarkungsnummer, Flurstücksnummer, amtliche Fläche, Bodenrichtwert bzw. Ertragsmesszahl) aufgerufen werden können. Das Grundsteuerportal Sachsen wird voraussichtlich ab 1. Juli 2022 freigeschaltet. Bei Miteigentum ist es möglich, dass kein Informationsschreiben eingeht. In diesem Fall wurde ggf. ein anderer Miteigentümer angeschrieben.
Die Steuererklärung kann kostenlos über ein Benutzerkonto auf der Steuersoftware ELSTER ab dem 1. Juli 2022 elektronisch abgeben werden. Wer bereits ein ELSTER-Benutzerkonto besitzt, kann dieses auch für die Grundsteuer nutzen.
Einzelanfragen zur künftigen Grundsteuerhöhe kann die Stadt Grimma derzeit nicht beantworten. „Wir können die Hebesätze für das Jahr 2025 erst festsetzen, wenn hierfür die Messbeträge der Grundstücke im Gemeindegebiet vorliegen. Voraussichtlich können die erforderlichen Entscheidungsprozesse somit erst im 2. Halbjahr 2024 begonnen werden“, so Grit Naujoks, Amtsleiterin für Finanzen der Stadt Grimma.
Die aktuellen Bodenrichtwerte sind online einsehbar
Durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Leipzig wurden die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 beschlossen. Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebietes, die nach ihren Grundstücksmerkmalen weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit den dar- gestellten Grundstücksmerkmalen (Bodenrichtwertgrundstück). Grundlage für die Ableitung der Bodenrichtwerte bildeten die Kauffälle der letzten Jahre. Sofern für einzelne Zonen keine oder zu wenig Kauffälle vorlagen, wurden die Bodenrichtwerte mittels Lagevergleich und intersubjektiver Schätzung abgeleitet. Die Bodenrichtwertkarte 2022 ist im Geoportal des Landkreises Leipzig( www.geoportal-lkl.de) unter dem Reiter "Planen, Bauen und Wohnen" einsehbar. Dort nicht verfügbare ältere Bodenrichtwertkarten zu weiter zurückliegenden Stichtagen können kostenfrei in der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen oder von dieser gebührenpflichtig bezogen werden. Schriftliche Auskünfte zu einzelnen Bodenrichtwerten werden auf Antrag gebührenpflichtig von der Geschäftsstelle erteilt. Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet unter www.landkreisleipzig.de abrufbar.