Bei einem Rind aus einer Tierhaltung im Landkreis Leipzig wurde eine Infektion mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 3 (BTV-3) nachgewiesen und somit amtlich am 23.08.2024 festgestellt.
Die Blauzungenkrankheit ist eine durch Gnitzen (blutsaugende Stechmücken) übertragene Viruskrankheit. Empfänglich sind Wiederkäuer, d. h. unter anderem Rinder, Schafe, Ziegen, Kameliden und Hirsche. Für Menschen stellt die Erkrankung keine Gefahr dar. Es ist keine Zoonose.
Typische Symptome sind je nach Tierart hohes Fieber, Teilnahmslosigkeit (vermehrtes Liegen und Absonderung von der Herde), Inappetenz, Lippen- und Zungenödem, Entzündungen der Schleimhäute (Augenlider, Maul und Genitalien) bis hin zur Ablösung dieser, Milchrückgang und bei tragenden Tieren Verlust der Früchte. Bei schweren Verläufen können Tiere versterben. Die namensgebende Blauverfärbung der Zunge sieht man meist nur bei sehr schweren Verläufen. Schafe haben in der Regel eine wesentlich deutlichere Klinik als Rinder.
Tierhaltern empfänglicher Tierarten wird empfohlen, ihre Tiere gegen Angriffe vor der Gnitzen (Stechmücken) zu schützen. Eine Beratung, welche Mittel zugelassen und geeignet sind, bieten bestandsbetreuende Tierärzte.
Eine Impfung kann vor einem schweren klinischen Verlauf schützen. Die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin (StIKo Vet) empfiehlt, Schafe und Rinder, die in nicht-BTV-3-freien Gebieten gehalten werden, unverzüglich zu impfen. Hierfür stehen zur Zeit gemäß der BTV-3-Impfgestattungsverordnung drei Impfstoffe zur Verfügung. Eine erfolgte BTV-Impfung ist dem Veterinäramt durch den Tierhalter innerhalb von sieben Tagen anzuzeigen. Auch hierzu gibt der Tierarzt Auskunft.
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Tierhalter empfänglicher Tierarten haben ihre Bestände regelmäßig auf die entsprechenden Symptome zu kontrollieren. Klinische Verdachtsfälle müssen diagnostisch abgeklärt werden. Das zuständige Veterinäramt des Landkreises Leipzig ist umgehend zu informieren.
Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit gibt das Friedrich-Loeffler-Institut: https://www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/aktuelle-informationen-zur-blauzungenkrankheit/
sowie die Ständige Impfkommission Veterinärmedizin: https://stiko-vet.fli.de/de/aktuelles/einzelansicht/stellungnahme-zur-impfung-empfaenglicher-wiederkaeuer-gegen-btv-3/
Bei weiteren Fragen steht das Veterinäramt des Landkreises zur Verfügung. Das Veterinäramt ist per E-Mail über lueva@lk-l.de und telefonisch über 03433/241 2501 zu erreichen. Am Wochenende ist der diensthabende Tierarzt des Landratsamtes über die Regionalleitstelle Leipzig zu erreichen.
Was ist zu tun?
Tierhalter empfänglicher Tierarten sollten ihre Tiere gegen Angriffe der Vektoren (Gnitzen/Stechmücken) schützen. Beratung darüber, welche Mittel zugelassen und geeignet sind, bietet der bestandsbetreuende Tierarzt.
Eine Impfung kann vor einem schweren klinischen Verlauf schützen. Auch bei diesem Thema hat der bestandsbetreuende Tierarzt alle Kenntnisse und Informationen darüber, welche Impfstoffe gegenwärtig auf dem Markt verfügbar und geeignet sind. Die durchgeführten Impfungen sind zu dokumentieren und in der Hi-Tier-Datenbank (HIT) einzutragen.
Es gibt keine Therapie gegen diese Tierkrankheit. Der bestandsbetreuende Tierarzt wird mit dem Tierhalter einen Behandlungsplan zur Linderung der Symptome, die durch Schmerzen, Fieber und Entzündung entstehen, erstellen. Nach Änderung des EU-Rechts hat der Tierhalter keine Tötungsanordnung durch das Veterinäramt mehr zu befürchten.
Für Tierhalter, die handeln wollen, bedeutet der Verlust des Freiheitsstatus von BTV darüber hinaus folgendes: Das Verbringen in BTV-freie Gebiete bedarf der Genehmigung durch die örtlich zuständige Veterinärbehörde.