Bitte beachten Sie, dass gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes verpflichtet sind, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht, nutzen Sie bitte die Terminvereinbarungsmöglichkeiten Ihres Bürgeramtes. Die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden werden bei Verstößen gegen die Ausweispflicht die verlängerten Wartezeiten auf einen Termin zur Antragstellung bzw. zur Aushändigung des Dokuments berücksichtigen.
Inhaltsbereich
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen überprüfen
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen überprüfen
Das Bürgeramt der Stadtverwaltung Grimma möchte an die Pflicht, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, erinnern.