Bitte beachten Sie, dass gemäß §1 Abs. 1 des Gesetzes über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz – PAuswG) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs.1 des Grundgesetzes verpflichtet sind, einen gültigen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Ist Ihr Personalausweis und/oder Reisepass vor Kurzem abgelaufen bzw. wird das Ablaufdatum demnächst erreicht, nutzen Sie bitte die Terminvereinbarungsmöglichkeiten Ihres Bürgeramtes. Die zuständigen Pass-/ Personalausweis- bzw. Bußgeldbehörden werden bei Verstößen gegen die Ausweispflicht die verlängerten Wartezeiten auf einen Termin zur Antragstellung bzw. zur Aushändigung des Dokuments berücksichtigen.
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Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen überprüfen
Ausweispflicht und Gültigkeit von Ausweisen überprüfen
Das Bürgeramt der Stadtverwaltung Grimma möchte an die Pflicht, ein gültiges Ausweisdokument zu besitzen, erinnern.
Organisationseinheiten
Bürgerbüro Grimma | |
Markt 17 04668 Grimma Telefon: 03437 9858-760 | Mo. 9.00 - 12.00 & 13.00 - 16.00 Uhr Di. 9.00 - 12.00 & 13.00 - 18.00 Uhr Mi. geschlossen Do. 9.00 - 12.00 & 13.00 - 16.00 Uhr Fr. 9.00 - 12.00 Uhr Bürgerbüro (Pass- und Meldewesen) zusätzlich Sa. 8.00 - 12.00 Uhr (14-tägig am 12.10.; 26.10.; 9.11.; 23.11.; 7.12.; 21.12.) Terminvereinbarung im Bürgerbüro erforderlich (Tel.: 03437/ 98 58 760). Dienstags ist ein Besuch des Bürgerbüros am Markt ohne Online-Termin möglich. Ein Ticket pro Anliegen muss gezogen werden. Am Vormittag und am Nachmittag stehen jeweils 15 Tickets am Dienstag zur Verfügung. |
Bürgerbüro Dürrweitzschen | |
Obstland-Straße 35 04668 Grimma (Dürrweitzschen) | |
Bürgerbüro Mutzschen | |
Untere Hauptstraße 9 04668 Grimma (Mutzschen) | |
Bürgerzentrum Nerchau | |
Nerchauer Hauptstraße 18 04668 Grimma (Nerchau) |
Meldung vom 17.01.2023Letzte Aktualisierung: 19.01.2023