© Symbolbild unsplash (wade-austin-ellis)Der Assistenzhund durchläuft eine besondere Ausbildung, um seine Besitzer bei der Bewältigung des Alltages zu unterstützen. Ein zertifizierter Assistenzhund ist gemäß BGG durch entsprechende Kleidung gekennzeichnet. Diese kann entweder durch eine Kenndecke, ein Führgeschirr oder durch ein Halstuch erkennbar sein. Durch diese Kennzeichnung ist auch für außenstehende Personen ersichtlich, dass der Assistenzhund in der Arbeitsphase ist und nicht durch beispielsweise Berührungen abgelenkt werden darf. Der Zutritt zu den öffentlichen Verkehrsmitteln ist gemäß dem BGG zu gewährleisten. Lebensmittelunternehmen sind gemäß der europäischen Verordnung zur Lebensmittelhygiene verpflichtet und müssen Haustieren den Zugang verwehren- allerdings gilt bei Assistenzhunden die Duldungspflicht. Diese stellen aufgrund ihres geschulten und disziplinierten Verhaltens keine unverhältnismäßige oder unbillige Belastung aus hygienischen Gründen dar und somit ist der Zutritt zu gewähren. Der Assistenzhundeführer hat jedoch darauf zu achten, dass der Hund nicht mit Lebensmitteln in Berührung kommt und diese dadurch verunreinigt.
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Assistenzhunde: Was es zu beachten gilt
Assistenzhunde: Was es zu beachten gilt
Blindenführhunde, Servicehunde für motorisch eingeschränkte Menschen oder Signalhunde für gehörlose und hörbehinderte Menschen ist gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) der Zutritt für den allgemeinen Publikums- und Benutzerverkehr zugänglichen Anlagen und Einrichtungen zu gewähren.
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Meldung vom 15.08.2023Letzte Aktualisierung: 18.08.2023