Nach 19 Jahren erfolgte eine redaktionelle Anpassung der Satzung. Die Gebühr für den ersten Hund beträgt 60 Euro, für jeden weiteren Hund sind 90 Euro fällig.
Für die sogenannten „gefährlichen Hunde“ bleibt der jährliche Steuersatz von 180 Euro unverändert. Jeder weitere Hund in dieser Kategorie wird mit von 300 Euro jährlich berechnet.
Zudem gibt es Ausnahmeregelungen, die zu einer Ermäßigung oder Befreiung führen. Blindenführhunde, Hunde – die ausgebildet sind - ausschließlich zum Schutz und der Therapie von Personen dienen oder Hunde des Rettungsdienstes zum Beispiel sind von der Steuer befreit. Welpen sind bis zum Alter von drei Monaten von der Steuer befreit. Selbstgezogene Hunde sind, solange sie beim Züchter gehalten werden, bis zum Alter von sechs Monaten von der Steuer befreit. Für Hunde von Mitgliedern eines Grimmaer Hundesportvereins oder für Hunde des Wachdienstes wird die Steuer ermäßigt auf jährlich 30 Euro.
Übrigens, Hunde aus dem Tierheim Schkortitz sind für ein Jahr von der Steuer befreit, wenn sie in das Eigentum des Hundehalters übergegangen sind. Wird der Hund innerhalb der Gemeinde weitergegeben, geht der restliche Befreiungszeitraum auf den neuen Eigentümer oder Hundehalter über.
In der Großen Kreisstadt Grimma sind ca. 1.800 Hunde gemeldet.