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Anmeldung eines Brauchtumsfeuers

Neujahrsfeuer, Weihnachtsbaumverbrennen, Lichtmessfeuer, Osterfeuer, Walpurgisfeuer oder Sonnenwendefeuer dienen der Brauchtumspflege. Grundsätzlich gilt, Genehmigungen für ein Abbrennen eines Brauchtums- und Traditionsfeuer sind beim Ordnungsamt der Stadtverwaltung Grimma zu beantragen.

Meldung vom 27.12.2024Letzte Aktualisierung: 10.01.2025
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