© Rolf HofmannVoraussetzung für die Anmeldung eines Brauchtumsfeuers ist es, dass es sich um eine Veranstaltung handelt, die für jedermann zugänglich ist. Zum Brauchtumsfeuer darf nur trockenes, aufgespaltetes Holz verwendet werden, um möglichst wenig Rauchentwicklung zu erzeugen. Verboten ist die Verbrennung von sonstigen Abfällen wie z. B. Wiesen, Garten- und Siedlergut, wie Reisig, Laub, Bauholz, Reifen, Dachpappe, imprägniertes und beschichtetes Holz. Brennbare Flüssigkeiten, wie Benzin, Öle, Verdünnungen usw. dürfen nicht zum Anzünden des Feuers verwendet werden! Das zu verbrennende Holz ist aus naturschutzrechtichen Gründen nicht länger als zwei Tage vor dem Verbrennen aufzuschichten. Liegt es länger, muss es vorher nochmals umgeschichtet werden. Bei Bekanntgabe von Smogstufen (Informationsstufe, Einsatzstufe I, Einsatzstufe II) und Waldbrandstufen I –V, ist die Durchführung von Brauchtumsfeuern entsprechend den meteorologischen Bedingungen am Durchführungstag in Eigenverantwortung neu zu bewerten und gegebenenfalls abzusagen.
Die Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetzes sowie des Sächsischen Naturschutzgesetztes sind zu beachten. Geschützte Biotope, Pflanzen und Tiere dürfen durch das Brauchtumsfeuer nicht zerstört beziehungsweise gestört werden. Die Windrichtung und vor allem die Windstärke sind zu beachten. Anwohner und Anlieger dürfen durch den Rauch und den Funkenflug nicht gefährdet oder belästigt werden. Im Umkreis von 10 Metern dürfen sich keine brennbaren Gegenstände befinden. Geeignete Geräte und Mittel (z.B. Eimer mit Wasser oder geeignete Feuerlöscher) zum Ablöschen und zur eventuellen Brandbekämpfung von Entstehungsbränden sind vorher bereitzustellen. Die Feuerstelle ist zu beaufsichtigen und danach vollständig abzulöschen. Nachkontrollen sind durchzuführen. Sollte das Feuer außer Kontrolle geraten, ist sofort die Feuerwehr über den Notruf 112 zu alarmieren.
Zudem sind folgende Mindestabstände einzuhalten: 1,5 km von Flugplätzen; 200 m von Bundesautobahnen; 100 m von Wäldern, Bundes,- Staats- und Kreisstraßen sowie von Lagern mit brennbaren Flüssigkeiten oder mit Druckgasen sowie Betrieben, in denen explosionsgefährliche Stoffe oder brennbare Stoffe hergestellt, verarbeitet oder gelagert werden. Feuerstellen unter Hochspannungsleitungen oder über Versorgungsleitungen (Elektro-, Gas-, Wasser-, Telefonleitungen) sind nicht zulässig. Offenes Feuer im Wald ist unabhängig von der ausgerufenen Waldbrandstufe ganzjährig verboten (§15SächsWaldG).
Die Antragstellung erfolgt über den Online-Service "Anmeldung Brauchtumsfeuer". Zudem sind die Einsatzleitstelle und die örtliche Feuerwehr zu informieren.