© Thomas BraunGrundsätzlich regelt das Sächsische Ladenöffnungsgesetz die allgemeinen zulässigen Öffnungszeiten von Verkaufsstellen. Demnach besteht diese Möglichkeit ausschließlich montags bis sonnabends in der Zeit von 6 bis 22 Uhr sowie mit eingeschränkten Öffnungszeiten am 24. und 31. Dezember. Nach Sächsischen laden Öffnungsgesetz werden Gemeinden ermächtigt, die Öffnung von Verkaufsstellen an jährlich bis zu vier Sonntagen zwischen 12 und 18 Uhr durch Rechtsverordnung zu gestatten.
Ausgehend von den in diesem Jahr geplanten Veranstaltungen werden demnach als verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2024 folgende Sonntage festgelegt:
- Stadtfest: 29. September
- Martinimarkt: 3. November
- Weihnachtsmarkt: 1. und 15. Dezember.
Bei der Festlegung der verkaufsoffenen Sonntage wurde den Gewerbetreibenden die Möglichkeit gegeben, in deren jeweiligen Vorständen bzw. Gremien, Vorschläge zu unterbreiten. Gemeinsam wurden mit dem Gewerbeverein, dem PEP, Obi und der Stadtverwaltung wurden die Termine beraten und abgestimmt. Es wurden neue ausführliche Prognoseentscheidungen zu den zu erwartenden Besucherströmen erfasst.