Familien, Ältere, Selbstständige und andere Menschen mit kleinem Portemonnaie können einen Zuschuss beantragen. Voraussetzung: Das Budget liegt unterhalb einer bestimmten Grenze und die Notlage wurde nachweislich durch die Energiekrise verursacht. Wer die Hilfen beantragt, muss also zum Beispiel die aktuelle Betriebskostenabrechnung sowie Einkommensnachweise vorlegen. Das Angebot gilt für alle Heizarten. „Der Zuschuss wird nicht auf das Wohngeld, die Grundsicherung oder andere Leistungen angerechnet“, sagt Kristina Jene, die Hilfen koordiniert, Anträge entgegennimmt und beim Ausfüllen der Formulare unterstützt. Kontakt: Tel. 03437 9379530, kristina.jene@diakonie-leipziger-land.de
Finanziert wird Wärmewinter durch Kirchensteuermittel, die der Landeskirche aufgrund der zu versteuernden Energiepreispauschale zusätzlich zugeflossen waren.