Die Lausicker Straße, Teile von Flurstück 1287/6 Gemarkung Grimma, werden als 3 b - Ortsstraße und 4 b – beschränkt öffentliche Wege und Plätze (siehe Lageplan) gewidmet.
Die Verfügung wird am 19.10.2020 wirksam. Gründe für die Widmung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 28.05.2020. Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma,
Hochbauamt, SG Gebäude und Liegenschaften,
Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.