Hauptstraße in Großbothen, Flurstück 27/3 und 320/2 Gemarkung Großbothen, wird als 4 b - beschränkt öffentliche Wege und Plätze gewidmet. Die Verfügung wird am 19.02.2020 wirksam.
Gründe für die Widmung laut Beschluss im Stadtrat der Großen Kreisstadt Grimma vom 05.12.2019.
Die Verfügung kann während der Dienstzeiten (Montag und Donnerstag 09.00-12.00 und 13.00-16.00 Uhr, Dienstag 09.00-12.00 und 13.00-18.00 Uhr, Mittwoch und Freitag 09.00-12.00 Uhr) in der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt, Sachgebiet Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma eingesehen werden.
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Grimma, Hochbauamt SG Gebäude und Liegenschaften, Markt 16/17, 04668 Grimma, einzulegen.
Grimma, den 06.01.2020
Matthias Berger
Oberbürgermeister